Zum Inhalt

Mehr Kompetenzen und einheitliche Pflegeassistenzausbildung Kabinett bringt Pflegegesetze auf den Weg

Die Bundesregierung gibt grünes Licht für lange erwartete Pflegegesetze. Am Mittwoch hat das Kabinett die Entwürfe für das Pflegekompetenzgesetz und das Pflegefachassistenzgesetz verabschiedet. 

© m.mphoto / stock.adobe.comZwei wichtige Pflegegesetze auf dem Weg ins parlamentarische Verfahren: Das Bundeskabinett hat den Entwürfen für das Pflegekompetenzgesetz und das Pflegefachassistenzgesetz zugestimmt. 

Am 6. August hat das Bundeskabinett die Gesetzentwürfe zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Damit bringt die Regierung zwei wichtige Gesetze zur Stärkung der Pflege auf den Weg. 

Der Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege zielt insbesondere auf die Ausweitung der Kompetenzen für Pflegefachpersonen:

  • Pflegefachpersonen erhalten für bestimmte Leistungen die Befugnis zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung. In einem definierten Rahmen können sie eigenverantwortlich und weisungsfrei Leistungen erbringen, die bisher Ärzten vorbehalten waren.
  • Der Umfang der ärztlichen Leistungen, der durch Pflegefachpersonen erbracht werden kann, wird in Verträgen durch die Selbstverwaltung unter Beteiligung der Pflegeberufsverbände konkretisiert.
  • Pflegebedürftige in der Häuslichkeit erhalten einen leichteren Zugang zu Präventionsleistungen, etwa durch eine Präventionsempfehlung, die künftig auch durch Pflegefachpersonen ausgesprochen werden kann.

Der Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung vereinheitlicht die bisher im Bundesgebiet bestehenden 27 Ausbildungen und entwickelt sie weiter. 

Startermin für die neue Pflegefachassistenzausbildung ist der 1. Januar 2027. Die Ausbildung soll in Vollzeit 18 Monate dauern. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung. Als Zugangsvoraussetzung gilt der Hauptschulabschluss. Bei positiver Prognose der Pflegeschule ist auch eine Ausbildung ohne vorliegenden formalen Abschluss möglich. 

Jetzt kommt es auf die Ausgestaltung an

Der Deutsche Pflegerat begrüßte am Mittwoch die Kabinettsbeschlüsse nachdrücklich. Beide Gesetze würden einen entscheidenden Beitrag zur Attraktivität der Pflegeberufe und zur Sicherung der pflegerischen Versorgung leisten. Jetzt komme es auf die konkrete Umsetzung im Parlament und dann in der Ausbildung, im Berufsalltag und in der Finanzierung an.

„Das Gesetz zur Befugniserweiterung verankert erstmalig die Profession Pflege als eigenständigen Heilberuf fest in der Gesundheitsversorgung“, sagte DPR-Präsidentin Christine Vogler. Das stärke die Gesundheitsversorgung, optimiere die Ressourcennutzung und mache zugleich den Pflegeberuf attraktiver. „In der parlamentarischen Beratung gilt es jetzt, den pflegefachlichen Kern zu sichern und das Versprechen für mehr Nutzung pflegerischer Kompetenzen konsequent einzulösen“, so die DPR-Präsidentin weiter.

Auch den Gesetzentwurf für das Pflegefachassistenzgesetz bewertete Vogler positiv. Die bisherigen landesrechtlichen Regelungen hätten aus Sicht des DPR zu erheblichen Unterschieden in Qualität, Vergleichbarkeit und Berufsmobilität geführt. Jetzt werde erstmals eine bundeseinheitliche Grundlage mit klaren Standards, einem verbindlichen Berufsbild und verbesserter Durchlässigkeit zur dreijährigen Pflegeausbildung geschaffen. (ne)

Bildnachweise
Grüne Ampel/© m.mphoto / stock.adobe.com