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24.01.2022 | Politik | Nachrichten

DBfK: Individueller Pflegebedarf ist entscheidend

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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat ein Positionspapier veröffentlicht, in dem er seine Anforderungen an ein Personalbemessungsinstrument für die Pflege im Krankenhaus skizziert. Eingeengten Vorstellungen, was individuelle Pflege ausmacht, erteilt er darin eine Absage.

„Für uns ist der wichtigste Punkt, dass sich die Personalbemessung am individuellen Pflegebedarf orientieren muss, um fachlich gute Pflege zu gewährleisten“ erklärte DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper in der vergangenen Woche. Dies ist selbstverständlich nur möglich, wenn die Personalausstattung dem Bedarf angepasst ist und die dafür notwendigen Personalkosten gedeckt sind.“

Die Finanzierung von Pflege darf aus Sicht des DBfK weder allein über die direkt am Patienten erbrachten Versorgungsleistungen noch auf der Basis von Pflegediagnosen erfolgen, wie sie derzeit diskutiert wird.

In seinem Positionspapier dringt der Berufsverband darauf, auch übergeordnete Aufgaben wie die Steuerung und Koordination der Versorgungsprozesse in die Pflege-Finanzierung mit einzubeziehen. Auch sie seien für eine gute pflegerische Versorgung erforderlich.

Pflegediagnosen zur Einschätzung der Pflegebedarfe ungeeignet

„Pflegediagnosen sind wichtig für die Planung von Pflegeprozessen, aber sie sind zum derzeitigen Entwicklungsstand nicht zur Einschätzung der individuellen Pflegebedarfe geeignet“, betonte Klapper. Zudem seien ähnliche Fehlanreize zu befürchten wie sie aus dem Vergütungssystem nach ICD-Schlüsseln bekannt seien.

Das neue Personalbemessungsinstrument müsse so angelegt sein, dass es die individuellen Pflegebedarfe und den Personalbedarf für übergreifende pflegerische Leistungen in allen Bereichen des Krankenhauses erfassen könne.

Pflege ist mehr als die Summe von Einzelleistungen

Klapper bekräftigte: „Pflege ist weit mehr als eine Aneinanderreihung von einzelnen Pflegeinterventionen. Gute Pflege ist auf Beziehungsarbeit, Beratung, Anleitung, Prävention und Interaktion angewiesen.“ All das sei nur bei guter Personalausstattung möglich und müsse entsprechend in eine wirkungsvolle Bemessung einbezogen werden.

Im Positionspapier macht der Berufsverband deutlich, dass ausschließlich Pflegefachpersonen über die Kompetenz zur Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs verfügen. Diese Kompetenz dürfe keinesfalls zu Abrechnungszwecken entzogen und allein auf Algorithmen übertragen werden.

„Eine Vorgabe von Pflegeleistungen durch Algorithmen, wie sie für das Bemessungsverfahren über Pflegediagnosen erfolgen soll, lässt keinen Spielraum für individuell gute Pflege“, so Klapper. (ne)


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