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02.10.2024 | Politik | Nachrichten

Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz

Hausärzte befürchten Deprofessionalisierung der Versorgung

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Vor der Anhörung der Verbände zum Pflegekompetenzgesetz hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband in einer Stellungnahme noch verschiedene Kritikpunkte geäußert. Befürchtet wird auch eine schleichende Deprofessionalisierung der Versorgung.

Der Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz lässt aus Sicht der Hausärzte noch viele ungeklärte Fragen offen. In einer Stellungnahme begrüßte der Verband eine teambasierte, interprofessionelle Zusammenarbeit zwar grundsätzlich . Denn: Evaluationen im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) hätten gezeigt, dass sich dadurch vor allem die Versorgung chronisch kranker Patienten nachhaltig verbessern lasse.

Gleichwohl müsse angesichts begrenzt verfügbarer Personalressourcen kritisch hinterfragt werden, ob durch eine Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen „gegebenenfalls zunehmend eine Deprofessionalisierung der qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung drohe“. Zudem befürchtet der Verband die Entstehung neuer Kosten durch unnötige Doppelstrukturen.

Vergütung delegierbarer Leistungen nicht herabsetzen

Bei der Überprüfung der Vergütung von delegationsfähigen Leistungen im ärztlichen Gebührenverzeichnis EBM sei darauf zu achten, „dass dabei nicht ungerechtfertigterweise eine Herabsetzung der Vergütung qualitativ hochwertiger Gesundheitsleistungen erfolgt“. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband erinnerte daran, dass auch bei delegationsfähigen Leistungen die Anleitungs- und Überwachungspflichten sowie die Gesamtverantwortung beim Arzt liegt. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass aufgrund des Personalmangels nicht jede delegationsfähige Leistung durch eine entsprechend qualifizierte Person erbracht werden könne. Im Zweifel sei dann doch die Ärztin oder der Arzt verpflichtet, eine Leistung unmittelbar zu erbringen. (ne)

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