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21.08.2019 | Politik | Nachrichten

Häusliche Krankenpflege: Wundversorgung wird gestärkt

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Wundversorgung im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege gestärkt. Die Anpassungen versprechen bessere Leistungsansprüche und Versorgungsstrukturen.

Symbolbild © Hans-Jürgen Wiedl / dpa-Zentralbild / ZB / picture allianceDie Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden erfordert besondere pflegerische Kompetenz.

Der G-BA hat die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) überarbeitet. Patienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden sollen künftig eine bedarfsgerechtere Versorgung erhalten. Dafür sei eine besondere pflegefachliche Kompetenz erforderlich, betont der G-BA. Die Änderungen sehen daher eine Versorgung durch entsprechend qualifizierte Pflegefachkräfte vor. Teil des Leistungsangebotes soll künftig auch die Anleitung von Patienten zum Umgang mit ihrer Wunde und therapiebedingten Beeinträchtigungen werden.

Problemen im Heilungsverlauf will der G-BA frühzeitig durch eine bessere interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen verordnendem Arzt und Pflegefachkräften entgegensteuern. Dazu wurde in der Leistungsbeschreibung ein „enges Abstimmungserfordernis“ ergänzt.

Zudem soll künftig eine ambulante Versorgung in spezialisierten Einrichtungen möglich sein, beispielsweise bei Patienten, die eine besonders komplexe Wundversorgung brauchen oder bei denen eine Versorgung in der häuslichen Umgebung nicht möglich ist. Konkretisiert wurden auch die Vorgaben für die Dokumentation und die Beurteilung des Therapieverlaufs.

Die Neuregelungen in der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie werden jetzt im Gesundheitsministerium geprüft. Gibt es keine Beanstandungen, treten sie zügig in Kraft. (ne)

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