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01.06.2019 | Politik | Nachrichten

Immer noch gravierende Defizite

verfasst von: Jonas Tauber

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Seit zwei Jahren gibt es den Rahmenvertrag Entlassmanagement. Zeit für eine Zwischenbilanz.

Entlassmanagement © Stephanie PilickWie steht’s ums Entlassmanagement in deutschen Kliniken? Cindy Stoklossa, Annemarie Fajardo, Dr. Ramona Schumacher und Sarah Lucuc (v.l.) diskutieren über Versorgungsqualität.

Der Informationsaustausch für die Nachbehandlung von Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt läuft auch im zweiten Jahr nach Inkrafttreten des Rahmenvertrags Entlassmanagement nicht reibungslos. Darin waren sich die Teilnehmer einer Diskussionsrunde mit einem Fokus auf die Pflege im Rahmen des Hauptstadtkongresses einig.

Um fehlende Informationen aufzufangen, können Checklisten helfen, sagte Annemarie Fajardo, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement Berlin. „Wenn in der aufnehmenden Einrichtung Informationen fehlen, können sie über Checklisten abgearbeitet werden“, sagt die Expertin, die auch als Beraterin tätig ist.

So könne es immer wieder vorkommen, dass bei der Entlassung aus der Klinik aufgrund von Zeitmangel Medikamente vergessen werden oder der Pflegeüberleitungsbogen fehlt, sagt Fajardo.

Sie empfiehlt deshalb, dass Pflegeeinrichtungen eine enge Verbindung zu Krankenhäusern suchen und im Idealfall am Tag der Entlassung eines Patienten mit einem Vertreter vor Ort sind, um mit Fachpersonal das Gespräch über die Nachsorge zur suchen.

Viel Ärger mit Entlassbriefen

Der im Oktober 2017 in Kraft getretene Rahmenvertrag Entlassmanagement regelt die Pflichten von Krankenhäusern zur Weiterbehandlung von Patienten nach der Entlassung. Dazu gehört ein Entlassbrief, der sich an den weiterbehandelnden Arzt richtet. Auch dürfen Kliniken für einen begrenzten Zeitraum Rezepte zur Medikation verschreiben und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass die Weiterbehandlung von Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt reibungslos verläuft. Umfragen haben allerdings ergeben, dass weiterbehandelnde Ärzte mit den Entlassbriefen nicht immer zufrieden sind.

Anfangs waren Kliniken von der Möglichkeit begeistert, Rezepte für zu entlassende Patienten auszustellen, berichtet Cindy Stoklossa, zentrale fachliche Leiterin der Sozialdienste CCM/CVK/CBF der Charité in Berlin. Letztendlich setze das aber kaum ein Haus um. „Das eine ist die Regressgefahr, das andere die nötige Ausstattung mit entsprechenden Nadel- versus Laserdrucker mit unterschiedlichen Druckgrößeneinstellungen auf den Stationen“, sagte sie.

Die Datenschutzgrundverordnung sorge für weitere Hürden beim Entlassmanagement, sagt Stoklossa. Die EU-Regelung schreibt den Umfang mit personenbezogenen Daten vor. Das Entlassmanagement verlangt bereits, dass Patienten ihr Einverständnis für die Weiterverarbeitung von Daten schriftlich erklären.

Allerdings erstreckt sich diese Erklärung nicht auf die Fälle, in denen die Rentenversicherung für die Übernahme von Kosten in Anspruch genommen wird.

Dann müssen Patienten erneut um ihr Einverständnis zur Datenverarbeitung gebeten werden. „Toll wäre es, wenn die Zustimmung zum Entlassmanagement alle Nachversorgungen und Kostenträger implementieren würde“, sagt Soklossa.

Geld für Digitalisierung fehlt

Kliniken haben schon immer Patienten entlassen, aber die seit 2017 geltenden Regelungen haben auch Vorteile gebracht, sagte Bastian Schott vom Klinikum Westfalen GmbH in Dortmund.

„Früher liefen viele Prozesse parallel, und es war nicht so transparent“, so Schott. Nachholbedarf sieht er beim digitalen Datenaustausch zwischen den Sektoren. „Da herrscht definitiv Verbesserungspotenzial.“

Ähnlich äußerte sich die Beraterin Fajardo. Sie sagte, dass es an Fördermitteln für die Digitalisierung fehlt. „Gerade beim Entlassmanagement brauchen wir die digitalen Schnittstellen.“

Wenn Programme aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sektorenübergreifend genutzt werden können, dann sei das ein Problem. „Wir kommen nicht darum herum, über Datenteilung zu sprechen“, so Fajardo.

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