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18.10.2022 | Politik | Nachrichten

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz fair gestalten!

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Vor der Abstimmung im Bundestag appellieren die Krankenkassenverbände an die Abgeordneten, die letzte Chance für Nachbesserungen am Gesetzesvorhaben zu nutzen und die Refinanzierung des Finanzlochs von 17 Milliarden Euro 2023 in der gesetzlichen Krankenversicherung fair zu verteilen.

Zahlungen Bund © Oliver Boehmer / Zoonar / picture allianceDie Krankenkassenverbände fordern deutliche Nachbesserungen am GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Sie sehen die Beitragszahler*innen überproportional belastet.

Am Mittwoch, den 19. Oktober 2022 berät der Gesundheitsausschuss zum letzten Mal vor der Abstimmung im Bundestag über das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG). In einer gemeinsamen Pressemitteilung positionieren sich der Verband der Ersatzkassen (vdek), AOK-Bundesverband, BKK-Dachverband, IKK e.V. sowie die Knappschaft und fordern die Abgeordneten auf, das Gesetz vor der Verabschiedung noch nachzubessern.

Sie sehen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler durch die geplante Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes bzw. die Abschmelzung der Kassenreserven überproportional belastet – auch wenn diese geringer ausfallen sollen als zunächst von der Bundesregierung angedacht.

Handlungsspielraum erhalten: Nachhaltige Finanzierung sichern

Nach Einschätzung der Kassen bietet der vorliegende Gesetzentwurf zudem keine Lösungen für eine nachhaltige Finanzierung. Die Krankenkassenverbände fordern den Bund deshalb nachdrücklich auf, seiner Verantwortung nachzukommen und zum einen kostendeckende Beiträge für die Gesundheitsversorgung für ALG-II-Beziehende zu zahlen und zum anderen die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent zu senken. Beides gehöre ins GKV-FinStG. Allein diese beiden Maßnahmen bringen laut den Krankenkassen der GKV eine Entlastung um 15 Milliarden Euro und die Basis für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV.

Die Beitragsreserven der Krankenkassen abzuschmelzen und Beitragsmittel aus dem Gesundheitsfonds abzuschöpfen, wie es das Gesetz vorsieht, sehen die Krankenkassenverbände als einen „Griff in die Taschen der Versicherten“ an, der den Spielraum der Krankenkassen für zukunftsorientierte Investitionen beschneidet. (SK)

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