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01.09.2022 | Politik | Nachrichten

Gesetzesinitiative: Gesundheitskioske künftig bundesweit

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Weder der Geldbeutel noch der Wohnort sollen über eine Behandlung entscheiden. Für eine niedrigschwellige Gesundheitsberatung vor allem in sozial benachteiligten Regionen soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministers ein Netz von „Gesundheitskiosken“ aufgebaut werden.

Gesundheitskiosk © Gesundheit für Billstedt/HornBeratung im Quartier: Der Gesundheitskiosk in Billstedt/Horn in Hamburg.

In ganz Deutschland sollen neue Beratungsangebote für Patient*innen in sozial benachteiligten Regionen aufgebaut werden – so das Ziel einer Gesetzesinitiative, die Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach beim Besuch des Gesundheitskiosks Hamburg Billstedt vorstellte. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sollen zeitnah folgen.Es ist geplant, langfristig 1.000 Gesundheitskioske einzurichten. Initiiert werden sollen die Anlaufstellen von den Kommunen, finanziert mehrheitlich von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, wobei die Kommunen sich an den Kosten beteiligen. Hauptaufgabe der Kioske ist es, den Zugang zur Versorgung der Patient*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu verbessern und die Versorgung zu koordinieren.

Nach den Worten von Lauterbach ist „Gesundheit […] eine der wichtigsten sozialen Fragen des 21. Jahrhunderts. Auch unter wirtschaftlichem Druck muss es uns gelingen, in einer alternden Gesellschaft das Solidarsystem zusammenzuhalten. Deshalb darf in Deutschland weder der Geldbeutel noch der Wohnort über die Behandlung von Patientinnen und Patienten entscheiden. Gesundheitskioske können dabei einen entscheidenden Unterschied machen. Selbst in strukturell schwachen Gebieten sollen alle die Möglichkeit haben, schnell und kompetent in Gesundheitsfragen beraten zu werden und unbürokratisch Hilfe zu erhalten.“

Grundlagen für die Gesetzesinitiative

Eckpunkte für die vorgestellte Gesetzesinitiative sind unter anderem

  • Gesundheitskioske bieten insbesondere in sozial benachteiligten Regionen und Stadteilen niedrigschwellige Beratung an.
  • Die Krankenkassen fördern zusammen mit den Kommunen mit Hilfe der Gesundheitskioske insbesondere die Gesundheitskompetenz von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf und bieten diesen im Bedarfsfall individuelle Beratung zur Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils an.
  • Weitere Aufgaben sind insbesondere:
    • Die Vermittlung von Leistungen der medizinischen Behandlung, Prävention und Gesundheitsförderung und Anleitung zu deren Inanspruchnahme
    • allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur medizinischen und sozialen Bedarfsermittlung
    • Koordinierung der erforderlichen Gesundheitsleistungen und Anleitung zu deren Inanspruchnahme
    • Unterstützung bei der Klärung gesundheitlicher und sozialer Angelegenheiten
    • die Bildung eines sektorenübergreifenden Netzwerkes
    • Durchführung einfacher medizinische Routineaufgaben wie z.B. Blutdruck und Blutzucker messen, Verbandswechsel, Wundversorgung
  • Die Leitung bzw. das Personal besteht aus examinierten Pflegefachkräften und perspektivisch Pflegefachkräften (Gesundheits- und Kinder-)Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Pflegefachfrau/Pflegefachmann) mit Heilkundekompetenz (im Sinne von community health nursing - CHN).
  • Das Initiativrecht zur Errichtung eines Kioskes liegt bei den Kommunen. Ziel ist es, pro 80.000 Einwohner einen Kiosk zu errichten.
  • Die Finanzierung erfolgt zu 74,5% durch die gesetzliche Krankenversicherung, zu 5,5% durch die private Krankenversicherung und zu 20% durch die Kommunen
  • Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Förderung gesundheitsförderlicher Strukturen unterstützen die Krankenkassen über die Initiative „GKV-Bündnis für Gesundheit“ den Aufbau der Gesundheitskioske in den Kommunen.
  • Auf die bestehenden Beratungsstrukturen der Pflegeversicherung, insbesondere die Pflegestützpunkte, soll bei Bedarf hingewiesen und ggf. dorthin vermittelt/begleitet werden. Auch die Vernetzung mit anderen Beratungs- oder Servicestellen (z.B. den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen) ist möglich. Kommunale Strukturen sind einzubeziehen, vorhandene Ressourcen und Synergien sollen sinnvoll genutzt werden (Jugendämter, Familienzentren, Integrationszentren, Ämter für Familie und Jugend, Ämter für Soziale Dienste, Koordinierungsstellen „gesundheitliche Chancengleichheit“, Stadtteil-/Quartiersmanagementbüros, Netzwerk Frühe Hilfen etc.)
  • Die Arbeit der Kioske ist zu evaluieren.

(SK)


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