Pflegekräfte können nicht nur in Krankenhaus- und Reha-Abteilungen eine Geriatriezulage beanspruchen. Nach den tariflichen Regelungen für Einrichtungen des DRK ist Voraussetzung für die Zulage, dass sich dort "überwiegend krankenpflegebedürftige Bewohner" befinden, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied.
Es sprach damit einer examinierten Altenpflegerin aus dem Raum Oberhausen die Zulage von 60 Euro monatlich zu.
Sie arbeitet in einem Seniorenzentrum, in dem alle 125 Bewohner chronische Krankheiten wie Diabetes, Gefäßerkrankungen oder Inkontinenz haben. Entsprechend umfasse die Pflege neben der Grundpflege auch Krankenpflege, so das BAG. (mwo)
Az.: 10 AZR 387/17