Geflüchtete Pflegefachpersonen und Ärzt*innen aus der Ukraine sollen zügig in Deutschland arbeiten dürfen. Darauf haben sich am Montag die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder verständigt.
So wollen die Länder für die Pflegefachpersonen Möglichkeiten zur Nachqualifikation bzw. zur raschen Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation schaffen. Bereits jetzt könnten die Pflegekräfte ohne Anerkennung oder Beschränkungen der Tätigkeitserlaubnis „ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechend“ Pflege- und Betreuungstätigkeiten übernehmen, heißt es im Beschluss. Ausgenommen seien lediglich die im Pflegeberufegesetz festgelegten Vorbehaltstätigkeiten.
Auch geflüchteten Ärztinnen und Ärzten sollen „im Rahmen des geltenden Rechts“ zügig die Berufserlaubnis erhalten, unterbrochene ärztliche Ausbildungen schnellstmöglich fortgesetzt werden können. Der Bund prüfe notwendige rechtliche Änderung der Approbationsordnung und der Bundesärzteordnung.
Die Länderminister*innen kündigten an, zusammen mit dem Bund dazu zeitnah eine gemeinsame Empfehlung vorzulegen. Ziel sei es, den Geflüchteten in Deutschland schnell eine Perspektive zu bieten. Dazu zähle auch die die berufliche Integration durch einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt. (ne)