Skip to main content

13.10.2018 | Politik | Nachrichten

DPR: Neues Verfahren zur Personalbemessung entwickeln

print
DRUCKEN
insite
SUCHEN

Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert erneut ein aussagekräftiges Verfahren zur Personalbemessung in der Pflege. Bei der Festlegung von Personaluntergrenzen fehlt dem Pflege-Dachverband der objektive Maßstab.

„Ohne ein analytisches Personalbemessungsverfahren als Grundlage werden Verzerrungseffekte und Schwächen des bisherigen Systems fortgeschrieben“, befürchtet DPR-Präsident Franz Wagner. Dazu zählt er Einsparungen beim Pflegepersonal ebenso wie eine Zunahme der Leiharbeit. Am 9.10.2018 nannte er als kurzfristige Lösung eine Aktualisierung der Pflegepersonal-Regelung (PPR 2.0). Parallel dazu müsse ein analytisches Verfahren entwickelt werden, das auf den Versorgungsbedarfen der Patienten beruhe.

„Unzureichende Datengrundlage“

In der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sieht der DPR lediglich einen ersten Schritt, basierend auf einer „unzureichenden Datengrundlage“. Durch die Festlegung auf wenige Krankenhausbereiche rechnet der DPR darüber hinaus mit „Wanderbewegungen bei Patienten und Pflegenden“. Zu befürchten sei auch die zu frühe Verlegung von Patienten von Intensivstationen auf nicht geregelte Bereiche.

„Pflegepersonaluntergrenzen sind ein Ansatz, den der Deutsche Pflegerat grundsätzlich unterstützt und willkommen heißt. Aber wir haben auch große Sorgen bei der konkreten Ausgestaltung“, so Wagner.

Das Bundesgesundheitsministerium will noch in dieser Woche Personaluntergrenzen in vier Krankenhausbereichen per Verordnung festsetzen und in Kraft treten lassen. (ne)

print
DRUCKEN