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12.11.2018 | Politik | Nachrichten

DPR: Erster Schritt, weitere müssen folgen

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Am Freitag hat der Bundestag das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen. Mit dem gesundheitspolitischen Großgesetz hat die Politik aus Sicht des Deutschen Pflegerats (DPR) einen wichtigen Schritt für nachhaltig bessere Rahmenbedingungen in der Pflege getan.

In einer Stellungnahme begrüßte der Deutsche Pflegerat am Freitag die Verabschiedung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG): „Der Deutsche Bundestag hat mit seinem Beschluss einen ersten Schritt für mehr Pflegepersonal und damit für bessere Arbeitsbedingungen getan“, erklärte DPR-Präsident, Franz Wagner, in Berlin. Allerdings seien langjährige Fehlentwicklungen nicht kurzfristig umkehrbar, gab er zu bedenken.

Der Personalmangel in der Pflege ist, laut Wagner, nicht zuletzt Folge einer prekären Personalbemessung. Erneut bekräftigte er daher die Forderung des DPR nach einem verbindlichen Instrument zur Ermittlung des Personal- und Pflegebedarfs in Krankenhäusern. Nur so lasse sich eine chronische Unterfinanzierung der Personalbudgets verhindern. Für die Langzeitpflege soll ein solches Instrument 2020 vorliegen. 

Gesamtes Berufsfeld im Blick behalten

Wagner mahnte zudem eine Strategie an, die das „gesamte Berufsfeld“ im Blick behält, also auch die ambulante Pflege und stationäre Langzeitpflege. Die Unterstützung der Pflege im Krankenhaus dürfe nicht dazu führen,  dass Stellen in den anderen Sektoren noch schwerer zu besetzen seien. Wagner: „Beim nächsten Schritt für eine Stärkung des Pflegepersonals muss dringend auch die ambulante Pflege und die Pflege in Reha-Kliniken stärker ins Auge gefasst werden.“

Das „Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals“ enthält zahlreiche Regelungen zur Unterstützung der Pflege im Krankenhaus, aber auch in den Pflegeheimen. Es tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Seine volle Wirkung wird es aber erst 2020 entfalten. (ne)

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