Der Deutsche Pflegerat drängt auf eine schnelle und umfassende Einführung der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0. Er fordert zudem, bei allen weiteren Schritten die Pflege einzubinden. Kritik äußert der DPR u.a. an der geplanten Opt-Out-Lösung für Krankenhäuser.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Eckpunkte eines Pflegeentlastungsgesetzes für die PPR 2.0 vorgelegt. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), erklärt dazu: „Der Deutsche Pflegerat freut sich darüber, dass die Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 als eine unserer langjährigen Forderungen mit den jetzt veröffentlichten Eckpunkten eines Pflegeentlastungsgesetzes auf den Weg gebracht wurde. Damit wäre ein bedeutsames Versprechen des Koalitionsvertrags eingelöst.
Die PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 müssen kurz- und mittelfristig zu einer dringend gebotenen, deutlichen Verbesserung der Bedingungen für die Patient*innen und der Profession Pflege führen, und dies langfristig, gestützt auf Qualitätsvorgaben, sichern. Mittelfristige Zielmarke muss eine Erreichung von 100 Prozent an Erfüllungsgrad sein.“
Vorhandene Lücken schließen
Nach Einschätzung des DPR und seiner Präsidentin können diese Ziele nur erreicht werden, wenn bereits nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren die noch vorhandenen ungeregelten Lücken geschlossen werden. Dazu gehöre beispielsweise die Integration der Intensivstationen mittels INPULS. Weiter macht sich der DPR für einen echten Abgleich der IST mit der SOLL-Besetzung auf Stationsebene und mit mehrmaligen Meldungen pro Jahr stark. Christine Vogler betont: „Der Deutsche Pflegerat empfiehlt dringend, die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung in der Einführungs- und Konvergenzphase der PPR 2.0 beizubehalten.“
Nicht nachzuvollziehen ist laut Vogler die geplante Opt-Out-Lösung für Krankenhäuser mit einem Entlastungstarifvertrag, da es keinen sinnhaften Zusammenhang zwischen diesem und der Anwendung der PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 gebe.
Vogler sagt weiter: „Die PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 sind als Startpunkt für die Pflegepersonalbedarfsermittlung zu sehen. Diese sind langfristig als lernendes System zu etablieren und auf alle Pflegesettings im Krankenhausbereich auszuweiten. Dieser Prozess muss in einem neu zu schaffenden Institut verankert werden, das die Einführung und Umsetzung der PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 langfristig pflegewissenschaftlich begleitet und welches öffentlich finanziert wird. Die Lösungen für diese und weitere Themen zur PPR 2.0 und deren Umsetzung finden sich bereits in einem vom Deutschen Pflegerat, von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) und der Gewerkschaft ver.di gemeinsam erarbeiteten und aktualisierten Eckpunktepapier.
Der Deutsche Pflegerat fordert, in alle weiteren Umsetzungsschritte zur PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 eingebunden zu werden. Nur so kann das Versprechen der Politik eingelöst werden, der Profession Pflege auf Augenhöhe zu begegnen und die Rahmenbedingungen für diese tatsächlich zu verbessern.
Der Deutsche Pflegerat steht bereit, konstruktiv am folgenden Gesetzgebungsverfahren mitzuarbeiten.“ (SK)
Das Eckpunkte-Papier zum Gesetzesauftrag einer Umsetzung PPR 2.0 des DPR, der DKG und ver.di (Stand: 23.06.2022) finden Sie hier: