Der Sachverständigenausschuss nach Paragraf 5 Absatz 9 IfSG wurde interdisziplinär und hochkarätig besetzt. Nur die Pflege bleibt außen vor. Eine Entscheidung, die beim Deutschen Pflegerat für Empörung sorgt.
In der Pandemie wurden zahlreiche Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgenommen. Laut § 5 Absatz 9 IfSG soll bis Ende des Jahres eine Evaluation getroffener Vorschriften sowie deren Auswirkungen durch unabhängige Sachverständige erfolgen. Dass sich unter den benannten Sachverständigen keine einzige Pflegewissenschaftlerin oder Pflegewissenschaftler findet, stößt beim DPR übel auf.
Die Bewertung und Evaluation der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie der Reformbedürftigkeit des Infektionsschutzgesetzes solle „wieder einmal“ ohne die Profession Pflege stattfinden, kritisierte DPR-Präsidentin Christine Vogler am Donnerstag. „Dabei ist es die Profession Pflege, die maßgeblich zur Bewältigung der Corona-Pandemie beiträgt.“ Der DPR fordert daher umgehend eine Nachbenennung.
Profession Pflege zwingend beteiligen
Die Nichtberücksichtigung der Pflegexpertise zeugt aus Sicht des DPR von einer „nach wie vor anhaltenden Ignoranz“ der Politik gegenüber der Pflege – trotz aller anderslautenden Bekundungen. Vogler rief dazu auf, Worten endlich Taten folgen zu lassen: „Die Pflege ist aufgrund der Interprofessionalität, die in dieser Sachlage gefordert ist, zwingend zu beteiligen“ bekräftigte Vogler.
Die vom Gesetzgeber geforderte externe Evaluation soll interdisziplinär erfolgen. Die Sachverständigen wurden jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und vom Bundestag benannt. Bis Ende März 2022 muss die Bundesregierung dem Bundestag das Ergebnis der Evaluierung sowie eine Stellungnahme vorlegen. (ne)