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08.11.2022 | Politik | Nachrichten

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

DPR: Gesetz muss Personalaufbau einleiten

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Im Vorfeld der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags zum Pflegeentlastungsgesetz melden sich die Pflegeverbände zu Wort. Sie mahnen: Um sein Ziel nicht zu verfehlen, muss das Gesetz zu einem verbindlichen Personalaufbau führen.

Erschöpfte Pflegerin  © Wavebreakmedia / Getty Images / iStockÜberlastete Pflegerin – der DPR pocht auf ein klares Bekenntnis der Politik zu einem schnellen Personalaufbau.  

Am 9. November 2022 fand im Bundestag die Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz statt. Die Befürchtungen des Deutschen Pflegerats sind groß, dass die PPR 2.0 durch mangelhafte Umsetzung zur Mogelpackung gerät.

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz müsse zu einer signifikanten Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Krankenhaus führen, bekräftigte DPR-Präsidentin Christine Vogler am Dienstag. Anderenfalls würde die Unterstützung der Berufsgruppe wegbrechen. Vogler machte deutlich: „Die Berufsgruppe der Pflege benötigt ein klares Bekenntnis der Politik, dass es mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz kurzfristig zu mehr Kolleginnen und Kollegen kommt. Benötigt werden tatsächliche Entlastungen durch die Einstellung von mehr Pflegepersonal und nicht nur durch die mögliche Entlastung an anderer Stelle.“

Der gesundheitspolitischen Vorstellung, durch mehr Tagesbehandlungen und eine Strukturreform der Krankenhäuser den Personalbedarf zu reduzieren, erteilte Vogler eine Absage: Dies sei „kurzfristig gedacht, illusorisch und gefährlich.“ Auch mit Blick auf die demographische Entwicklung brauche es schnell einen massiven Stellenaufbau.

PPR 2.0 kein reines Kontrollinstrument

Die im DPR vertretenen Verbände drängen auf verschiedene Änderungen im Gesetzentwurf. So müsse der Zusammenhang zwischen Pflegebudget und Personalbedarfsermittlung hergestellt werden. Die PPR 2.0 sei ein Instrument für die richtige Personalausstattung. Sie dürfe auf keinen Fall zu einem „reinen Kontrollinstrument“ werden, heißt es. Zielstellung müsse die pflegefachliche Erhebung des Pflegebedarfs sein. Weiter fordert der DPR eine eindeutige Benennung der PPR 2.0 und der Kinder PPR 2.0 im Gesetzentwurf und damit ein klares Bekenntnis zu dem Instrument. Aus Sicht des DPR geht es bei der PPR. 2.0 nicht nur darum, Transparenz zu schaffen oder die Überlastung zu dokumentieren. Vielmehr müsse ein verbindlicher Personalaufbau eingeleitet werden.

DBfK-Präsidentin Christel Bienstein warnte davor, die PPR 2.0 im Gesetzentwurf zu verwässern und wirkungslos zu machen. Dadurch gingen weitere Kolleg*innen verloren. „Eine zahnlose Personalbedarfsermittlung, die im schlimmsten Fall auch noch je nach Kassenlage vom Finanzministerium ausgehebelt wird, ist ein Schlag ins Gesicht der professionell Pflegenden, mit dem der Teufelskreis Personalmangel noch befeuert wird“, so Bienstein. 

Die PPR sei ein erprobtes Instrument zur Ermittlung des Personalbedarfs und in ihrer Weiterentwicklung zur PPR 2.0 unbürokratisch und schnell zu nutzen. Die tägliche Einstufung durch Pflegefachpersonen erfordere maximal 1 Minute pro Patient*in. „Die pflegefachliche Erhebung des Pflegebedarfs ist eine Kernkompetenz der Pflegefachpersonen und außerdem eine Vorbehaltsaufgabe nach dem Pflegeberufegesetz“, so Bienstein.

Zuletzt hatte der Bundesrat den Gesetzentwurf der Ampelkoalition mit deutlichen Worten kritisiert. Stein des Anstoßes war unter anderem die Regelung, dass die Personalbemessung im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium erfolgen soll. (ne)

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