Am Freitag hat der Bundesrat die Krankenhausreform abschließend gebilligt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt das zeitnahe Inkrafttreten der Reform, moniert jedoch, dass die Pflege darin keine Rolle spiele.
Nach der Billigung durch den Bundesrat kann die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die größte Reform der letzten 20 Jahre greift aus Sicht des DBfK wichtige Herausforderungen auf, bleibt aber weit hinter den Notwendigkeiten zurück.
Nach einem vielversprechenden Beginn sei die Pflege als „wesentlicher Leistungserbringer“ im Gesetzgebungsprozess völlig aus dem Blick geraten, stellte DBfK-Präsidentin Vera Lux am Dienstag fest. Vorschläge der Regierungskommission, die eine starke Rolle für die Pflegenden vorsahen, hätten im Gesetz keinerlei Entsprechung mehr gefunden.
Einmalige Chance vertan
„Damit ist eine einmalige Chance vertan, mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz das enorme Potenzial der professionellen Pflege zu heben und für die Sicherstellung der Versorgung zu nutzen.“ Von Bedeutung für die Pflege seien im Reformgesetz lediglich die Änderungen zum Pflegebudget. Danach sollen pflegeentlastende Maßnahmen nun doch wieder über das Pflegebudget vergütet und pauschal anerkannt werden.
In ihrer aktuellen Form greift die Krankenhausreform zu kurz, so das Fazit der DBfK-Präsidentin, die auf Nachbesserungen unter der künftigen Bundesregierung setzt. Besonders in der sektorenübergreifenden Versorgung müsse die Pflege zukünftig eine zentrale Rolle übernehmen. Nicht nur die Krankenhausreform, sondern auch der Ausbau der ambulanten und sektorenübergreifenden Versorgung können aus Sicht von Lux nur gelingen, wenn die Pflege eng eingebunden wird und steuernde Aufgaben übernimmt. Dafür seien Anpassungen bei Gesetzen, Verordnungen und beim G-BA notwendig.
Lux bekräftigte: „Wer es immer noch nicht begriffen hat: Ohne Pflege kann eine tragfähige Gesundheitsversorgung in Zukunft nicht gewährleistet werden.“ (ne)