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19.09.2022 | Politik | Nachrichten

Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz

DBfK befürchtet Totschlagargument Geldmangel

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Der am Mittwoch verabschiedete Entwurf zum Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) ist in der Pflege heftig umstritten. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht darin einen weiteren Affront gegen die beruflich Pflegenden.

Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK © privatAus Sicht von DPR-Präsidentin Christel Bienstein hat die Politik den Ernst der Lage noch nicht verstanden.

Neben dem DPR und dem Bundesverband Pflegemanagement hat sich auch der DBfK zum Entwurf des Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz positioniert. Offenbar habe Bundesgesundheitsminister Lauterbach „den Ernst der Lage in den Pflegeberufen nicht verstanden“, heißt es in einer Stellungnahme.

Statt der geforderten Nachbesserungen am Referentenentwurf habe das Bundesgesundheitsministerium den Gesetzentwurf weiter geschwächt.

Gibt der Gesundheitsminister Verantwortung ab?

Problematisch sieht der DBfK insbesondere das vorgesehene Mitspracherecht des Finanzministers bei der Umsetzung der PPR 2.0. Verbesserungen für professionell Pflegende könnten mit dem „Totschlagargument Geldmangel“ geopfert werden, so die Befürchtung des Berufsverbands.

„Es ist neu, dass der Finanzminister ein Mitspracherecht in Fragen der pflegerischen Versorgung erhält“, konstatierte Bienstein. „Für uns stellt sich die Frage, ob der Bundesgesundheitsminister hier die Verantwortung für eine gute und sichere pflegerische Versorgung abgeben will“, erklärte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein.

Es handele sich um einen weiteren Affront gegen die beruflich Pflegenden. Dadurch nehme man eine weitere Verschärfung des Personalmangels in Kauf.

Bienstein machte den Ernst der Lage deutlich: „Zu wenig Personal heißt, dass Menschen gefährdet sind, weil Wichtiges nicht gemacht werden kann, Vitalwerte und Medikationen nicht ausreichend überwacht werden können, Überlastung zu Fehlern und weiteren Komplikationen wie Druckgeschwüren führt. Dass eine pflegerische Versorgung mit Würde als erstes unter den Tisch fällt, muss dabei auch allen klar sein“, so Bienstein. (ne)

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