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29.03.2023 | Politik | Nachrichten

Reformpläne

Lauterbach will Leiharbeit in der Altenpflege zurückdrängen

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Gesundheitsminister Lauterbach möchte die steigende Zahl von Leiharbeitern in der Altenpflege senken. Arbeitgeber kritisieren die Pläne – Lob kommt von ungewohnter Stelle.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach © CLEMENS BILAN / EPA / picture allianceWill hohe Gehälter für Leiharbeit in der Altenpflege deckeln: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
© CLEMENS BILAN / EPA / picture alliance

Das Phänomen Leiharbeit gerät auch in der Langzeitpflege zum Zankapfel. Anlass sind aktuelle Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Demnach soll die Leiharbeit in Pflegeeinrichtungen deutlich eingeschränkt werden.

Umgesetzt werden soll das Ganze mit dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG). Die Reform ist Gegenstand der Sitzung des Bundeskabinetts an diesem Mittwoch.

Der Arbeitgeberverband Pflege nannte die Pläne unzureichend. „Das PUEG löst leider nicht eines der dringenden Probleme in der Pflege“, sagte Verbands-Geschäftsführerin Isabell Halletz der Ärzte Zeitung. Statt Zeitarbeitsunternehmen an Ausbildungskosten zu beteiligen, müssten Pflegeanbieter nun wegen Personalknappheit kurzfristig auf das überteuert angebotene Zeitarbeitspersonal zurückgreifen, um überhaupt belegen zu können.

Ähnlich äußerte sich der Sprecher für Krankenhaus- und Pflegepolitik der Linksfraktion, Ates Gürpinar. Lauterbach habe „kein einziges Problem in der Pflege“ verstanden, „wenn ihm zur Eindämmung der Leiharbeit nur eine Begrenzung der Gehälter einfällt“.

„Kein einziges Problem verstanden“

Der Ärger über „schlechte Arbeitsbedingungen und miese Bezahlung in den Stammbelegschaften“ sei verständlich, so Gürpinar. Daran schuld seien aber nicht Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, „sondern die Verantwortlichen in der Politik“.

Lob für den Vorstoß Lauterbachs kam aus ungewohnter Ecke. Es stelle durchaus einen „problematischen“ Trend dar, so Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), dass Leiharbeit in der Pflege zunehme. „Diese Entwicklung müssen wir eindämmen.“

Laut dem der Ärzte Zeitung vorliegenden aktualisierten Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sollen Pflegeeinrichtungen anfallende Mehrkosten für die Beschäftigung von Leiharbeitern in Zukunft nicht mehr mit den Pflegekassen abrechnen dürfen.

Wirtschaftliche Anreize begrenzen

In Rechnung gestellt werden sollen höchstens die in der Altenpflege üblichen Tariflöhne – eine darüber hinaus gehende Bezahlung soll nur bei Vorliegen eines „sachlichen Grundes“ möglich sein. Vermittlungsentgelte für Zeitarbeitsfirmen sollen ebenfalls nicht mehr als wirtschaftlich anerkannt, sprich von den Kassen vergütet werden.

Mithilfe der Begrenzung der Gehaltszahlungen werde verhindert, dass Anreize für das Verleihen von Pflege- und Betreuungspersonal auf Kosten der Solidargemeinschaft und der Pflegebedürftigen und ihrer Familien gingen, heißt es in der Begründung für den geplanten neuen Paragrafen im SGB XI.

„Nur ein zusätzliches Instrument“

Darüber hinaus werde auf diese Weise ein wirtschaftlicher Anreiz gesetzt, Stammpersonal im Betrieb zu halten. Grundsätzlich sollten Leiharbeit und vergleichbare Maßnahmen „nur zusätzliche Instrumente“ darstellen, um Personalausfälle und fehlende Stellenbesetzungen zu kompensieren.

Die Pflegeselbstverwaltung soll überdies Rahmenbedingungen schaffen, damit ambulante und teilstationäre Einrichtungen Personal- und Springerpools sowie „vergleichbare betriebliche Ausfallkonzepte“ anbieten können.

Die Debatte um das steile Anwachsen von Leiharbeitsverhältnissen war zuletzt auch durch eine Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts angefacht worden. 40 Prozent der Häuser sprechen sich demnach für ein Verbot der Leiharbeit aus – jedes zweite Krankenhaus hält eine stärkere Regulierung der Leiharbeit für nötig. Leiharbeit bedeute viel Einarbeitungsaufwand und sorge für Konflikte mit der Stammbelegschaft, weil Leiharbeitskräfte mehr Geld bekämen als angestelltes Personal. (hom)

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