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08.01.2021 | Pflegewissenschaft | Nachrichten

BLGS NRW Nachwuchspreis 2020

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Myrèse Larkamp gewann den Nachwuchspreis für Masterabsolventen der Berufspädagogik des BLGS Landesverband NRW. Sie widmete sich der Konzeption von Fort- und Weiterbildungen unter generalistischer Perspektive.

Die novellierte generalistische Pflegeausbildung erfordert übergeordnete Regularien, die zur Konzeption von Weiterbildungsqualifizierungen im Anschluss an die Ausbildung herangezogen werden sollten. Der aktuelle pflegerische Fort- und Weiterbildungsmarkt ist äußerst heterogen gestaltet, da es viele Akteure und ineinandergreifende, aber auch konkurrierende gesetzliche Regularien gibt. Unterschiedliche landesspezifische Vorgaben, keine bundesweite Kontrollinstanz und vor allem keine einheitlich verpflichtenden Vorgaben erschweren es, den Überblick zu behalten und das passende Fort- oder Weiterbildungsangebot zu finden.

Die generalistische Pflegeausbildung ist kein Konglomerat

Ein inhaltlicher Vergleich der bisherigen Berufsgesetze und APrV (Gesundheits- und Krankenpflege & Altenpflege) mit dem ab 01.01.2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetz zeigt, dass die generalistische Pflegeausbildung nicht nur als Konglomerat der bisher gültigen Altenpflege- und Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung gesehen werden kann. Die spezifische Fachkompetenz wird zu Gunsten einer breiter aufgestellten generalistischen Ausbildung weichen. Dementsprechend führt die Generalistik zur Basisqualifikation für alle pflegerischen Handlungsfelder, was die Einmündungsphase im Anschluss an die Ausbildung in einem spezifischen Berufsfeld erschweren kann.

Anhand dieser Erkenntnisse ergeben sich drei Grundprinzipien, die zur Konzeption zukünftiger pflegeberuflicher Weiterqualifizierungen herangezogen werden sollten, um die berufliche Einmündungsphase von Pflegefachfrauen und -männern zu erleichtern.

  1. Ordnungssystem: Zur Herleitung möglicher Ordnungssysteme werden die wissenschaftliche Perspektive und ein Blick in verschiedene Berufekammern einbezogen:

    - Pflegewissenschaftliche Themengebiete als Ausgangspunkt zur Identifikation neuer Weiterqualifikationen in Koppelung des systemischen Ansatzes von Pflege nach Hundeborn/Kreienbaum
    - Induktives Vorgehen zur Identifikation berufstypischer Handlungssituationen
    - Klare Regularien für Aufstiegsfortbildungen und Systematisierung der Weiterqualifikationen, analog zur IHK
     
  2. Lehr-Lern-Organisation: Umstrukturierung der zukünftigen Lehr-Lern-Organisation von Weiterqualifizierungen, um sowohl den beruflich als auch hochschulisch ausgebildeten Pflegefachmann zu erreichen, beispielsweise durch Modularisierung und Integration neuer medienpädagogischer und -didaktischer Konzepte (z.B. E- und Blended Learning).
  3. Qualifikationsniveaus: Sowohl der DQR als auch der EQR sind eine Herausforderung für die zukünftige Eingruppierung von Pflegefachmännern und -frauen. Der schulische und der hochschulische Abschluss sind unterschiedlich verortet (EQR Stufe 4 vs. EQR Stufe 6), was besonders für den Weiterbildungsmarkt relevant wird, da einige Weiterbildungen hochschulisch organisiert sind und zum Beispiel zu einem Bachelor-Abschluss führen.

Anforderungen an eine Bundespflegekammer

Aus den gewonnenen Ergebnissen werden Anforderungen an eine Bundespflegekammer formuliert, da diese als Instanz betrachtet wird, um eine einheitliche Ordnung, Strukturierung und einen Leitfaden für Fort- und Weiterbildungen auf den Weg zu bringen:

Verantwortung und Organisation von Fort- und Weiterbildungen vor dem Aspekt der Transparenz und möglicher VereinheitlichungFort- bzw. Weiterbildungsangebote zur beruflichen Einmündungsphase für Pflegefachmänner und -frauenHorizontale und vertikale Durchlässigkeit bei Fort- und WeiterbildungenDiskrepanz der Steigerung des Qualifikatiosniveaus bei hochschulisch und beruflich ausgebildeten Pflegefachmännern und -frauen

Gut begründet

Die Juroren des Nachwuchspreises, Prof. Dr. Wolfgang M. Heffels und Dr. German Quernheim, begründen ihre Entscheidung, die Masterarbeit von Myrèse Larkamp „Grundprinzipien der Konzeption von Fort- und Weiterbildungen in der Pflege – eine Bedarfsanalyse unter generalistischer Perspektive“ auszuzeichnen, mit der Relevanz des Themas, die in der „zukünftigen[n] Gestaltung der Fort- und Weiterbildung in der Pflege unter integrativer Berücksichtigung der generalistischen, berufsbezogenen und akademischen Bildungsgänge“ zu sehen ist.

Auch im Jahr 2021 wird der Nachwuchspreis des BLGS NRW ausgeschrieben. Er richtet sich an Master-Absolventen der Pädagogik in Pflege- oder Gesundheitsberufen, die ihren Abschluss in NRW erworben haben oder in NRW in der Berufsbildung tätig sind. Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2021. (kk)

Alle Informationen zur Ausschreibung:

https://www.blgsev.de/lv-nordrhein-westfalen-praxisanleitung.php


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