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28.06.2021 | Pflegereform | Nachrichten

DBfK-Kritik: Schnellschuss Pflegereform

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Der Bundesrat hat am Freitag den Weg freigemacht für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) und die damit verbundene Pflegereform. Für den DBfK bleibt diese weitgehend substanzlos.

Die schnelle Verabschiedung eines „halbherzigen Gesetzes", das als Pflegereform angekündigt war, werfe insgesamt kein gutes Licht auf die pflegepolitische Arbeit der Bundesregierung, teilte der Berufsverband am Freitag mit. „Dieses Gesetz wird den pflegepolitischen Herausforderungen nicht gerecht“, stellte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein fest.

So hegt der DBfK Zweifel, ob die angekündigte Reform der Pflegeversicherung mit Deckelung der Eigenanteile Wirkung für die Bewohner entfaltet. Auch die Regelung zur Verbesserung der Gehälter in der Langzeitpflege werde für die große Mehrheit der Pflegenden nicht spürbar sein.

Von Ziel verfehlt bis Teilerfolg

Ein flächendeckender Tarifvertrag in der Langzeitpflege, erklärtes Ziel der Konzertierten Aktion Pflege (KAP), sei ebenso verfehlt worden wie die schnelle Einführung eines Personalbemessungsverfahrens. Die sofortige Einführung der PPR 2.0 als „dringend notwendige Zwischenlösung“ im Krankenhaus sei rundweg abgelehnt worden.  Auch die Regelungen zur Übertragung heilkundlicher Aufgaben auf Pflegefachpersonen wertet der DBfK allenfalls als Teilerfolg.

„Mit der KAP wurde mit viel Engagement und guten Vorsätzen gestartet, aber in der Pandemie haben wir immer wieder erlebt, dass die professionelle Pflege noch immer nicht den politischen Stellenwert hat, den sie braucht“, so das Resümee von Bienstein. Ähnlich enttäuscht hatte sich in der vergangenen Woche DPR-Präsidentin Christine Vogler geäußert. Die Regierung habe ihr Ziel, die Pflegeberufe zu stärken, nicht erreicht. (ne)

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