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14.06.2021 | Pflegereform | Nachrichten

Kompetenzerweiterungen für Pflegefachpersonen kommt

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Der Bundestag hat am Freitag das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) und damit einige wichtige Neuregelungen zur Pflege beschlossen. So werden auch die Kompetenzen von Pflegefachpersonen erweitert.

Am 11. Juni hat der Bundestag dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zugestimmt. Von einer "Pflegereform" wollte der Deutsche Pflegerat (DPR) am Montag „nur bedingt" sprechen. DPR-Präsident Franz Wagner räumte jedoch ein, dass „an einigen entscheidenden Stellen“ wichtige Markierungen für eine künftig bessere pflegerische Versorgung gesetzt wurden.

Modellvorhaben: DPR begrüßt Festlegung von Fristen

Als Beispiel nannte Wagner die geplante Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen. So werden die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen im neuen §64d SGB V verpflichtet, Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten durchzuführen. Spätestens im Januar 2023 müssen die Projekte starten. Bis zum 31. März 2022 sind die Einzelheiten dafür in einem Rahmenvertrag festzulegen.

Wagner begrüßte ausdrücklich die Vorgabe klarer Fristen. Damit habe der Gesetzgeber aus dem Scheitern der 2012 in Kraft getretenen Heilkundeübertragungsrichtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V gelernt. Auch die Beteiligung der Bundespflegekammer am Entscheidungsprozess zum Rahmenvertrag sei richtig.

Loslegen jetzt!

„Die pflegerische Versorgung braucht interprofessionelle Zusammenarbeit. Alte Gewohnheiten und Berufsdünkel haben ausgedient. Die Pflegefachpersonen sind keine Gegner. Sie sind gut ausgebildet und seit langem zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde bereit“, erklärte Wagner und rief alle Beteiligten auf, sich sofort auf den Weg zu machen. (ne)  


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