Pflegepolitik in 5 Minuten
- 01.04.2025
- Pflege Aktuell
- Erschienen in
- Heilberufe | Ausgabe 4/2025
Auszug
Das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az. L 20 SO 362/22) zeigt die Benachteiligung ambulanter Pflegedienste. Das Gericht entschied, dass ein ambulanter Pflegedienst keinen Anspruch auf die Sozialhilfeleistungen der Hilfe zur Pflege hat, wenn der Pflegebedürftige vor der Kostenzusage des Sozialhilfeträgers verstirbt. Die gesetzliche Grundlage schließt ambulante Dienste explizit aus, so die Richter*innen. Ambulante Pflegedienste erbringen somit oft Leistungen ohne Garantie auf Vergütung. Würden sie die Pflege verweigern, weil die Kostenzusage nicht vorliegt, stünden hunderte Pflegebedürftige und Patienten in Deutschland ohne Versorgung da, warnt der Deutsche Pflegerat. Es sei zudem nicht nachvollziehbar, dass häufig bemängelte defizitäre personelle und digitale Strukturen der Sozialhilfeträger zulasten Hilfebedürftiger und der Pflegedienste gehen. …
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- Titel
- Pflegepolitik in 5 Minuten
- Publikationsdatum
- 01.04.2025
- Verlag
- Springer Medizin
- Erschienen in
-
Heilberufe / Ausgabe 4/2025
Print ISSN: 0017-9604
Elektronische ISSN: 1867-1535 - DOI
- https://doi.org/10.1007/s00058-025-3826-3