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07.01.2021 | Pflegekammer | Nachrichten

Urabstimmung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein

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Gemäß dem Beschluss der Kammerversammlung vom Mai 2020 führt die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein jetzt eine Vollbefragung ihrer Mitglieder zum Fortbestand der Pflegeberufekammer durch.

Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein K.d.ö.R. bereitet sich auf die Vollbefragung ihrer Mitglieder im Februar vor. Um möglichst allen die Teilnahme an der Abstimmung zu ermöglichen, müssen einige gesetzliche Mitglieder noch einmal aktiv werden.

Die Vollbefragung der Kammermitglieder erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen des Wahlrechts. Deshalb ist für die Teilnahme eine vollständige Registrierung einschließlich Vorlage einer Kopie der Berufserlaubnis erforderlich. Mitglieder, die bisher nicht vollständig registriert sind, haben noch bis zum 18. Januar die Möglichkeit, fehlende Unterlagen nachzureichen. Das kann ganz einfach per Scan und per E-Mail erfolgen. Wer nicht sicher ist, ob er auf der Abstimmungsberechtigtenliste steht, kann dies unter Angabe der Mitgliedsnummer und des Geburtsdatums bei der Pflegeberufekammer per Telefon oder E-Mail erfragen.

Alle Informationen rund um die Abstimmung zum Fortbestand der Kammer (Hintergrund: Landtagsbeschluss Drs. 19/1877) sind auf der Homepage der Pflegeberufekammer zu finden. (kk)

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