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16.08.2017 | Pflegekammer | Nachrichten

Bundespflegekammer: Es geht los

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Die Vorbereitungen für eine Bundespflegekammer haben offiziell begonnen. Gestern haben der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz gemeinsam beschlossen, eine Gründungskonferenz einzurichten. Das gab der DPR heute bekannt.

© Juergen Loesel/Springer PflegeAndreas Westerfellhaus beim Interprofessionellen Gesundheitskongress in Dresden 2017 (Archivfoto).

Die Gründungskonferenz soll innerhalb von höchstens einem Jahr alle Vorbereitungen für eine Bundespflegekammer als Dach bestehender und zukünftiger Landespflegekammern treffen. Bisher hat bereits die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ihre Arbeit aufgenommen. Initiativen für Landespflegekammern gibt es derzeit in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Die Bundespflegekammer soll eine "gemeinsame und einheitliche Selbstverwaltung aller professionellen Pflegeberufe auf Bundesebene" sicherstellen, heißt es beim DPR. Die Bundespflegekammer soll die Interessen von Pflegerinnen und Pflegern gegenüber Politik und Gesetzgeber werden. Zudem "soll die Bundespflegeammer auch dazu beitragen, dass bald in allen Bundesländern unabhängige Landespflegekammern etabliert werden". Darüber hinaus soll das neue Organ die Berufsbilder in der Pflege weiterentwickeln.

Kein Zugang für bayerischen Pflegering

"Mit dem nun gefassten Beschluss haben wir einen berufspolitischen Meilenstein für die Selbstverwaltung der Pflege geschafft", sagt Andreas Westerfellhaus, der Präsident des Deutschen Pflegerats. Dies sei auch ein Signal an die Bundespolitik. Im September stehen in Deutschland Bundestagswahlen an, im Herbst beginnt die neue Legislaturperiode.

Getragen werden soll die Bundespflegekammer von den Landespflegekammern, in denen alle Pflegefachpersonen eines Bundeslandes persönlich Mitglied sind. Nach Auffassung des DPR können "Organisationen, die keine echte, unabhängige und umfassende Selbstverwaltung sind, wie dies beim bayerischen Pflegering der Fall ist, können nicht Mitglied der Bundespflegekammer werden". (jk)

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