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20.12.2017 | Pflegekammer | Nachrichten

Pflegekammer Schleswig-Holstein vor Wahl zur Kammerversammlung

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Mit der Wahl zur ersten Kammerversammlung nimmt die Pflegekammer Schleswig-Holstein weiter Form an. Was bedeutet dies für die rund 21.000 registrierten Pflegefachpersonen? Wer kann sich wie engagieren? Was gilt es zu beachten und wie ist der aktuelle Stand? Wir haben nachgefragt bei Patricia Drube.

Patrica Drube © privatPatricia Drube ist Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Schleswig-Holstein. Die Altenpflegerin und Dipl.-Kauffrau ist als Referentin beim DBfK Nordwest tätig und kümmert sich dort um die Belange von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie den Bereich Langzeitpflege. 

Frau Drube, der Countdown zur Wahl der 1. Kammerversammlung läuft. Was ist die Kammerversammlung und wie können Pflegende sich beteiligen?

Drube: Die Kammerversammlung ist das Entscheidungsorgan der Kammer. Sie besteht aus 40 gewählten Vertreterinnen und Vertretern unserer Berufsgruppe und sie bestimmt darüber, wie die Kammer ihre gesetzlichen Aufgaben ausführt. Um einige zu nennen: Sie entscheidet darüber, was in einer Berufsordnung geregelt ist, sie entscheidet über den Haushalt und die Höhe der Kammerbeiträge, sie bestimmt, welche Fortbildungsverpflichtungen es geben wird und darüber, was die Kammer unternimmt, um die Arbeitsbedingungen für Pflegende zu verbessern. Die Mitglieder der Kammerversammlung sind Pflegefachpersonen, die hauptberuflich ihren Pflegeberuf ausüben und ehrenamtlich das Mandat in der Kammerversammlung wahrnehmen. Die operative Arbeit, also zum Beispiel die Mitgliederverwaltung, die Organisation von Sitzungen inklusive des Schreibens von Protokollen und die Umsetzung der Beschlüsse der Kammerversammlung übernehmen die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Pflegeberufekammer.

Wer kann und wer sollte sich aufstellen lassen? Was ist zu beachten?

Drube: Wahlvorschläge müssen spätestens am 1. Februar 2018 in der Geschäftsstelle des Errichtungsausschusses vorliegen. Die Pflegeberufekammer besteht aus den drei Berufsgruppen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Die Angehörigen dieser drei Berufsgruppen wählen jeweils Vertreter aus ihrer eigenen Berufsgruppe in die Kammerversammlung. Auf die Berufsgruppe Altenpflege entfallen elf Sitze, auf die Gesundheits-und Krankenpflege 26 Sitze und auf die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege drei Sitze. Eine Einzelkandidatur ist nicht möglich. Kandidatenvorschläge können nur in Form von Listen gemacht werden. Das bedeutet, dass sich Personen aus der gleichen Berufsgruppe zusammentun müssen, um gemeinsam zu kandidieren. Zu beachten ist dabei einerseits, dass es für die Altenpflege und die Gesundheits- und Krankenpflege jeweils zwei Wahlkreise gibt. Man muss sich also entscheiden, in welchem Wahlkreis man kandidieren möchte. Ein Wahlvorschlag (Kandidatenliste) kann sich immer nur auf einen der beiden Wahlkreise beziehen. Außerdem ist zu beachten, dass es pro Wahlkreis und pro Berufsgruppe Mindestanforderungen an den Wahlvorschlag gibt. Diese gehen aus dem sogenannten Wahlausschreiben hervor, einem mehrseitigen Dokument, welches auf der Internetseite des Errichtungsausschusses veröffentlicht ist. Zu den Mindestanforderungen gehört, dass ein Wahlvorschlag eine Mindestanzahl an Frauen und Männern enthalten muss. Ein Beispiel: Ein Wahlvorschlag der Gesundheits- und Krankenpflege im Wahlkreis I muss mindestens elf Frauen und zwei Männer enthalten. Außerdem müssen zusammen mit der Kandidatenliste beglaubigte Berufsurkunden eingereicht werden und jeweils eine unwiderrufliche Erklärung hinsichtlich der Kandidatur.

Die Wahl findet zwischen dem 1. März und dem 3. April 2018 statt. Alle Wahlberechtigten bekommen per Post die Wahlvorschläge ihrer Berufsgruppe und ihres Wahlkreises zugesandt. Sie können ihre Stimme dann einer vorgegebenen Anzahl von Kandidatinnen und Kandidaten geben, unabhängig davon, ob diese auf einer oder auf unterschiedlichen Wahlvorschlägen (Listen) stehen. Am 4. und 5. April findet die Stimmauszählung statt und am 6. April muss das Wahlergebnis feststehen. Auch der Termin für die konstituierende Sitzung der Kammerversammlung in der Stadthalle in Neumünster steht: der 21. April 2018.

Was bedeutet es für Pflegende, sich in der Pflegekammer Schleswig-Holstein zu engagieren? Auf welche Weise können sie das tun?

Drube: Ich treffe viele Kolleginnen und Kollegen, die sehr konkret sagen können, was aus ihrer Sicht wie verändert werden müsste, damit Pflegende bessere Arbeitsbedingungen und Pflegebedürftige eine bessere Versorgung hätten. Durch ein Engagement in der Pflegeberufekammer haben sie die Möglichkeit, ihre Ideen, Vorschläge und Forderungen dort auszusprechen und weiterzugeben, wo sie gesellschaftliche und politische Entscheidungen beeinflussen können. Die ehrenamtliche Kammerarbeit bedeutet, von unserem Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen, dafür zu sorgen, dass wir die Art unserer Berufsausübung wieder zunehmend selbstbestimmt gestalten. Dass es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, schreckt einige ab. Dazu sei erklärt, dass Fahrtkosten selbstverständlich erstattet werden und dass für die Teilnahme an Sitzungen eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Wir gehen davon aus, dass die Kammerversammlung im Jahr 2018 ca. fünf Sitzungen haben wird. Für diejenigen, die sich darüber hinaus einbringen möchten, wird es die Möglichkeit geben, Ausschüsse zu unterstützen, beispielsweise zum Thema Berufsordnung, Haushalt, Beitragsordnung, Fortbildungsregelungen, Öffentlichkeitsarbeit und mehr. Nach oben sind dem Engagement quasi keine Grenzen gesetzt.

Wie viele Pflegende vertritt die Pflegekammer Schleswig-Holstein?

Drube: Wir haben derzeit ca. 21.000 Pflegefachpersonen registriert und gehen davon aus, dass es bis zu 30.000 Personen werden könnten.

Melden sich viele Menschen mit Fragen, Anliegen, Wünschen an Sie? Welches sind die häufigsten Fragen?

Drube:  Erfreulicherweise melden sich in der Geschäftsstelle immer mehr Personen, die sich für eine Kandidatur interessieren. Insbesondere diejenigen, die keinem Berufsverband und keiner Gewerkschaft angehören, stehen vor der Herausforderung, Mitstreiter zu finden, um gemeinsam eine Kandidatenliste zu bilden. Diese suchen die Unterstützung des Errichtungsausschusses. Allerdings verhält sich der Errichtungsausschuss in Sachen Wahl absolut neutral. Er gibt Tipps dazu, auf welchen Wegen man Mitstreiter finden kann: über Aushänge, soziale Netzwerke oder auch Organisationen wie Berufsverbände, Gewerkschaften oder den Landespflege rat. Der Errichtungsausschuss selbst fungiert aber nicht als Vermittlungsforum. Um die wichtigsten Fragen zur Wahl und zur Kandidatur zu beantworten, hat er an alle Wahlberechtigten ein Informationsschreiben verschickt. Ein weiteres wird Anfang März folgen.

Was ist Ihnen bei der Errichtung der Kammer besonders wichtig?

Drube: Mir ist wichtig, dass die Errichtung der Pflegeberufekammer ein demokratischer Prozess ist, den wir als Berufsgruppe gestalten. Durch die Errichtung unserer Kammer erhalten wir als professionell Pflegende ein Instrument, über das wir unsere Berufsausübung selbstbestimmt organisieren und regeln können. In der Vergangenheit haben wir immer wieder die Erfahrung gemacht, fremdbestimmt zu werden. Unsere berufliche Handlungskompetenz wurde zunehmend eingeschränkt. Deshalb fällt es vielen Kolleginnen und Kollegen schwer zu glauben, dass dies bei der Pflegeberufekammer anders ist – zumal es sich um eine Pflichtmitgliedschaft handelt.

Mir ist wichtig zu betonen, dass in diesem Fall die Pflichtmitgliedschaft gerade deshalb erforderlich ist, um den Prozess demokratisch zu gestalten. Nur wenn alle Pflegenden Mitglieder sind, können sie sich an der Wahl beteiligen und mitbestimmen. Aus meiner Sicht bedeutet Professionalität auch, Verantwortung für die Gestaltung unserer Berufsausübung zu übernehmen und dort mitzureden, wo unsere Kompetenz im Hinblick auf eine Verbesserung unserer eigenen beruflichen Situation und der Versorgungssituation von Menschen nötig ist. Durch die Pflegeberufekammer wird uns dazu eine neue Möglichkeit gegeben.

Was möchten Sie persönlich mit Ihrem Engagement erreichen?

Drube: Ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen motivieren, sich wieder einzubringen. Ich möchte diejenigen, die sich machtlos und frustriert fühlen ermutigen, einen neuen Anlauf zu starten und die Gelegenheit zu ergreifen, aus der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein einen einflussreichen Player im Gesundheitssystem zu machen, der dafür sorgt, dass die Perspektive unserer Berufsgruppe in alle gesundheitspolitischen Entscheidungen maßgeblich einfließt. Ich möchte, dass die Pflegeberufekammer ein Forum ist, in dem Pflegefachpersonen aus unterschiedlichen Arbeits- und Tätigkeitsbereichen zu einem starken Berufsstand zusammenwachsen und auf dieser Grundlage die Berufsausübung sowie die Fort- und Weiterbildung kompetent regeln – im Interesse aller Kollegen und insbesondere auch im Interesse aller Personen, die auf unsere professionelle Versorgung angewiesen sind. Meine langfristige Vision: Pflegekammern werden dazu beitragen, dass pflegerische Vorbehaltsaufgaben wie die Feststellung von Pflegebedarfen, die Pflegeberatung und die Erstellung von Pflegegutachten ausschließlich von Pflegefachpersonen erbracht werden. Sie werden auch dazu beitragen, dass unsere Profession definiert, was gute Pflege ist und wie wir das messen.

Wie geht es weiter in Sachen Pflegekammer Schleswig-Holstein?

Drube: Am 21. April 2018 wird sich die Kammerversammlung konstituieren und dann unverzüglich ihre Arbeit aufnehmen. Gerne weise ich in diesem Zusammenhang darauf hin, dass am 8. Mai der Landespflegekongress in Kiel im Landeshaus stattfinden wird. Dort wird sich die Pflegeberufekammer präsentieren und vielleicht schon etwas dazu sagen, können, welche Themen sie als erstes angehen wird.

Das Interview führte Sabine M. Kempa

Weitere Informationen zur Pflegekammer Schleswig-Holstein:

▷ 1. Rundschreiben Kammerwahl der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein (PDF) 
▷ www.pflegeberufekammer-sh.de

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