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24.11.2017 | Pflegekammer | News | Online-Artikel

Pflegekammer Schleswig-Holstein: 19.000 sind schon registriert

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Pflegende müssen sich bis Ende November melden, um ihr Wahlrecht nutzen zu können.

Drube Patricia (Archivfoto) © Thomas Hauss / Springer PflegePatricia Drube ist die Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Schleswig-Holstein. (Archivfoto)

Die Vorbereitungen für die Wahl zur Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein gehen in die Endphase. Mehr als 19.000 Pflegende haben sich bislang für die Mitgliedschaft registriert und haben damit die Möglichkeit, ihr Wahlrecht zu nutzen. Der Errichtungsausschuss für die Gründung hat noch nicht registrierte Pflegende aufgerufen, sich bis 30. November zu melden – danach kann man weder als Wähler, noch als Kandidat an der ersten Wahl zur Kammerversammlung der Pflegeberufekammer teilnehmen.

"Wir appellieren an alle noch nicht registrierten Pflegefachpersonen, an Altenpflegerinnen, Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegerinnen, die Sitze ihrer Berufsgruppe in der Kammer zu sichern", sagte Patricia Drube, Vorsitzende des Errichtungsausschusses. Sie verwies darauf, dass die Sitze der 40-köpfigen Kammerversammlung im registrierten Verhältnis der Berufsangehörigen der drei Berufsgruppen berechnet werden. Wer sich nicht registrieren lässt, verzichtet nicht nur auf sein Wahlrecht, sondern schwächt auch das Mandatsverhältnis im Vergleich zu den beiden anderen Berufsgruppen.

Terminiert ist die Wahl für März 2018. Schleswig-Holstein wird voraussichtlich das zweite Land nach Rheinland-Pfalz mit einer Pflegeberufekammer sein. Die Kammerabgeordneten werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Alle Registrierten können sich auch zur Wahl stellen und mit Angehörigen ihrer Berufsgruppe Wahllisten aufstellen. Schleswig-Holstein wird in zwei Wahlkreise aufgeteilt, in denen jeweils die Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Altenpflege ihre Abgeordneten für die Kammer wählt. Für die kleinere Zahl an Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern wird ein Wahlkreis gebildet, der das ganze Bundesland umfasst. Alle Wahlberechtigten wählen dann in ihrem Wahlkreis aus den Listen ihrer Berufsgruppe. (di)

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