Skip to main content

13.10.2022 | Pflegekammer | Nachrichten

Pflegekammer: NRW wählt!

print
DRUCKEN
insite
SUCHEN

Am 15. Oktober startet in Nordrhein-Westfalen die Wahl der Kammerversammlung. Wahlberechtigt sind bis zum 31. Oktober registrierte Mitglieder. Mit ihrer konstituierenden Sitzung am 16. Dezember wird die Pflegekammer NRW offiziell ihre Arbeit aufnehmen.

© Pflegekammer NRW© Pflegekammer NRW

Mit der Errichtung der Pflegekammer NRW wird der Grundstein für die Selbstverwaltung aller in dem Bundesland tätigen Pflegefachpersonen gelegt. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts setzt sich die zukünftige Pflegekammer für die beruflichen Angelegenheiten von Pflegefachpersonen ein und ist in entscheidenden Gremien und Landesausschüssen vertreten. Zu den elementaren Aufgaben der Pflegekammer zählt neben der politischen Mitbestimmung das Festlegen von Berufsnormen im Rahmen einer Berufsordnung und einer beruflichen Fort- und Weiterbildungsordnung.

Die Kammerversammlung ist das Parlament der Pflegefachpersonen und das entscheidungsgebende Organ der Pflegekammer NRW. Sie ist zentrale Ansprechpartnerin für Politik, Presse und Dritte. Die Wahlperiode umfasst fünf Jahre.

kammerwahl.pflegekammer-nrw.de

print
DRUCKEN