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13.11.2017 | Pflegekammer | Interview | Nachrichten

Pflegekammer – Niedersachsen wählt

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Die gelernte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Katrin Havers war schon stellvertretendes Mitglied in der Gründungskonferenz der Pflegekammer Niedersachsen, bevor sie als ordentliches Mitglied in den Errichtungsausschuss berufen wurde und in der konstituierenden Sitzung zur Vorsitzenden gewählt worden ist. Jetzt obliegt es ihr und ihrem Team, die erste Kammerwahl in Niedersachsen durchzuführen. In Rekordzeit müssen dafür rund 70.000 Pflegekräfte registriert werden. Wie geht es voran? Wir fragten nach.

Katrin Havers © privatKatrin Havers (Foto: privat)

Frau Havers, Niedersachsen wählt eine Pflegekammer – wie viele Pflegende müssen Sie dafür registrieren? Und kommen Sie gut voran?

Havers: Genaue Zahlen liegen derzeit nicht vor, wir gehen aber davon aus, dass die Pflegekammer Niedersachsen ca. 70.000 Mitglieder haben wird. Damit werden wir die größte Berufskammer in Niedersachsen sein, mit entsprechend starker Stimme für unseren Berufsstand sprechen und in den gesundheitspolitischen Gremien auftreten und mitentscheiden.

Der Registrierungsprozess hat unmittelbar nach der konstituierenden Sitzung des Errichtungsausschusses am 27.03.2017 begonnen. Zunächst haben wir uns darauf konzentriert, die für die Registrierung erforderliche Infrastruktur aufzubauen. Dabei haben wir großen Wert darauf gelegt, dass die aktuellen Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. Im September haben wir begonnen, die Arbeitgeber anzuschreiben. Gemäß § 42 Abs. 1 Ziffern 1 bis 6 des PflegeKG sind die Arbeitgeber in Niedersachsen dazu verpflichtet, die Daten der bei ihnen beschäftigten Pflegefachkräfte an uns zu melden. Insgesamt sind 4.300 Arbeitgeber angeschrieben worden, die uns die Daten unserer Mitglieder größtenteils übermittelt haben. Seit dem 07.11.2017 werden die Mitglieder angeschrieben. Diese haben neben dem Meldebogen auch die Aufforderung erhalten, uns eine Kopie ihrer Berufsurkunde als Nachweis dafür, dass die Kollegen und Kolleginnen Mitglieder der Pflegekammer sind, zu übermitteln.

Wann soll die Wahl stattfinden und bis wann erhalten die Wähler dafür ihre Wahlunterlagen?

Havers: Die Wahl wird im Frühjahr 2018 stattfinden. Die notwendigen Satzungen, wie die Wahlordnung, ist im Oktober im Errichtungsausschuss verabschiedet worden. Derzeit wird die Wahlordnung im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung juristisch geprüft. Im nächsten Schritt erfolgt die Veröffentlichung im Ministerialblatt. Diese formalen Schritte müssen wir abwarten, bevor wir voraussichtlich im Dezember unsere Mitglieder offiziell über das Prozedere informieren können. Selbstverständlich haben wir parallel dazu schon mit den internen Vorbereitungen und Planungen für die Durchführung der ersten Kammerversammlung begonnen. Dazu gehören auch die Überlegungen, wie wir unsere Mitglieder motivieren können, sich sowohl als Kandidaten zur Wahl zu stellen als auch zur Wahl zu gehen und ihre Vertreter für die Kammerversammlung zu wählen.

Was passiert eigentlich, wenn sich potenziell wahlberechtigte Pflegende nicht bis zum Stichtag registriert haben?

Havers: Unser Ziel ist es, mindestens 50% der geschätzten 70.000 Mitglieder vollständig zu registrieren, bevor wir die Wählerverzeichnisse schließen. Dementsprechend haben wir zwar einen Stichtag ins Auge gefasst, es ist aber je nach Verlauf des Registrierungsprozesses möglich, dass wir diesen der aktuellen Situation anpassen werden. An dieser Stelle zeigt sich sehr deutlich, wie flexibel wir im Errichtungsprozess auf die aktuellen Gegebenheiten reagieren. Dennoch: Mitglieder, die sich bis zur Schließung der Wählerverzeichnisse nicht vollständig registriert haben, können bedauerlicherweise nicht an der Wahl zur ersten Kammerversammlung teilnehmen. Es ist uns also ganz wichtig: Sich zu registrieren heißt auch, aktiv mitgestalten zu können und Einfluss darauf zu nehmen, welche Kollegen und Kolleginnen in die Kammerversammlung gewählt werden.

Aufbruch oder Ablehnung – wie ist die Stimmung bei den Informationsveranstaltungen?

Havers: Die Stimmung bei den Informationsveranstaltungen ist sehr unterschiedlich. Viele unserer Kollegen sind konstruktiv an uns herangetreten und setzen sich sehr offen mit dem Thema auseinander. Selbstverständlich gibt es auch kritische Stimmen zur Errichtung der Pflegekammer aus unserer Berufsgruppe. Das gehört aus meiner Sicht auch ein Stück weit dazu. Unsere Erfahrungen zeigen aber, dass der direkte Austausch und der persönliche Kontakt unglaublich wichtig sind. Zumal nach wie vor viele Fehl- oder Falschinformationen in den Köpfen verankert sind. Denen gilt es zu begegnen und diese richtig zu stellen. Darüber hinaus sind mit der Errichtung der Pflegekammer auch Ängste und Unsicherheiten verbunden.

Außerdem werden wir oft gefragt, welchen Nutzen unsere Berufsgruppe von der Pflegekammer haben wird. Diese Frage können wir natürlich aufgrund der gesetzlich definierten Aufgaben und unserer Erfahrungen eindeutig beantworten. Doch bis der Nutzen für die Berufsgruppe spürbar wird, wird noch einige Zeit vergehen – das müssen wir ehrlicherweise dazu sagen.

Wie ist das Feedback von den Arbeitgebern – positiv? Oder wird doch von dem ein oder anderen die Zusammenarbeit verweigert?

Havers: Auch das ist sehr unterschiedlich. Wir haben im Errichtungsausschuss die Haltung, dass wir grundsätzlich gegenüber jedem zu einem konstruktiven Austausch bereit sind. Dazu sind wir bereits auf verschiedene Arbeitgeber, Verbände und Gewerkschaften zugegangen. Auch hier hat sich gezeigt, wie fruchtbar persönliche Gespräche sein können. Wir sind uns darüber im Klaren, dass es Arbeitgeber gibt und geben wird, die die Zusammenarbeit verweigern bzw. verweigern werden. Aktuell spiegelt sich das in der Verweigerung wider, die Daten der Kammermitglieder im Rahmen der Erstregistrierung zu übermitteln. Allerdings definiert das PflegeKG hierfür einen Handlungsrahmen, den wir, unter zusätzlicher juristischer Beratung, anwenden.

Die Verweigerung der Datenübermittlung durch die Arbeitgeber erschwert unseren Kollegen und Kolleginnen den Registrierungsprozess. Das bedeutet: Ihnen wird unter Umständen ihr aktives und passives Wahlrecht genommen.

Für viele ist ja die Zahlung eines festen Beitrags nach wie vor die größte Hürde. Erleben Sie da immer noch Diskussionen?

Havers: Ja, die Höhe der Beiträge wird nach wie vor diskutiert. Ich möchte an dieser Stelle nochmals hervorheben, dass die Beiträge durch die Kammerversammlung festgelegt werden. Die Kammerversammlung bildet das Kernstück der Pflegekammer; sie wird durch Kollegen und Kolleginnen aus unserer Berufsgruppe gebildet, die dann auch über die Höhe der Beiträge entscheiden. Ich gehe aber davon aus, dass unsere Kollegen mit Augenmaß und Sorgfalt vorgehen werden.

Kann ich mich eigentlich der Pflegekammer noch entziehen? Oder drohen da rechtliche Konsequenzen?

Havers: Die Pflegekammer Niedersachsen ist eine Kammer des öffentlichen Rechts. Eine grundlegende Bedingung für die Einrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, dass sie öffentliche, gesetzlich anerkannte Aufgaben für den Staat übernimmt und diese zum Allgemeinwohl erfüllt. Körperschaften des öffentlichen Rechts dienen der beruflichen Selbstverwaltung. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, ist die Einrichtung einer Kammer nach §4 des Wirtschaftsverwaltungsrechts mit einer Pflichtmitgliedschaft verbunden.

Wenn Sie sich für die nächsten Wochen und Monate etwas wünschen könnten – was wäre das?

Havers: Ich wünsche mir, dass wir unsere Kollegen und Kolleginnen bewegen und mitnehmen können im Registrierungsprozess und in Bezug auf die ersten Kammerwahlen. Gemeinsam stehen wir vor der Aufgabe und der Chance, den Pflegeberuf mit der Pflegekammer in die von uns gewünschte Richtung zu entwickeln und zu stärken. Wir erhalten eine einflussreiche Stimme in Form einer Interessenvertretung, die alle Voraussetzungen dafür schafft, in der Gesundheitspolitik auf Augenhöhe zu agieren und mit zu entscheiden. In der Kammerversammlung brauchen wir die Fachexpertise und die Praxiserfahrung aus den verschiedenen Handlungsfeldern der Pflege. Ich wünsche mir, dass meine Kollegen das Potenzial der Pflegekammer erkennen und wir gemeinsam die Zukunft unseres Berufsstandes gestalten.

Das Interview führte Katja Kupfer-Geißler

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Weitere Informationen zur Pflegekammer Niedersachsen: www.pflegekammer-nds.de

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