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11.04.2018 | Pflegekammer | Nachrichten

Pflegekammer: Nicht jeder ist Pflichtmitglied

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Ob Pflegekräfte Pflichtmitglied in einer Pflegekammer sind, hängt von der speziellen Einsatztätigkeit in ihrer Einrichtung ab.

Justitia © Volker Hartmann / picture-alliance

Nicht jede Pflegekraft wird automatisch Pflichtmitglied der Landespflegekammer. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab der Klage einer Pflegerin statt, die in der EKG-Funktionsabteilung eines Krankenhauses zuletzt ausschließlich diagnostisch tätig war.

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hatte Anfang 2016 als bundesweit erste ihre Arbeit aufgenommen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag liegt – abhängig vom Einkommen – zwischen 30 und 300 Euro jährlich.

Kein pflegespezifischer Bezug

Auch die Klägerin wurde Mitglied und hatte für 2017 ihre Beiträge schon im Voraus geleistet. Im Juli 2017 forderte sie diese jedoch wieder zurück. Begründung: Sie sei zuletzt nur noch eingeschränkt in der Pflege tätig gewesen.

Ab September 2017 werde sie als medizinische Fachangestellte (MFA) in der EKG-Funktionsabteilung des Krankenhauses eingesetzt und übe dort nur diagnostische Tätigkeiten aus. Als die Landespflegekammer die Beitragserstattung ablehnte, zog die Frau vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht gab ihr recht. Laut Stellenausschreibung des Arbeitgebers müssten MFA in der Abteilung Belastungs- und Langzeit-EKG erstellen oder auch Schrittmacherkontrollen durchführen. Diesen diagnostischen Tätigkeiten fehle der "pflegespezifische Bezug".

Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen. (fl/mwo)

Az.: 5 K 1084/17.KO

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