Skip to main content

18.12.2019 | Pflegekammer | Nachrichten

Schleswig-Holstein: DPR sieht Pflegekammer geknebelt

print
DRUCKEN
insite
SUCHEN

Nach Niedersachsen will auch Schleswig-Holsteins Regierungskoalition die Pflegekammer des Landes nachträglich durch eine Anschubfinanzierung unterstützen. Allerdings ist der Zuschuss an Bedingungen geknüpft. Für den Deutschen Pflegerat (DPR) ein Unding.

Der Kieler Landtag hat am Mittwoch eine nachträgliche Anschubfinanzierung für die Pflegeberufekammer in Höhe von drei Millionen Euro beschlossen. Damit soll auf die Erhebung von Beiträgen für das laufende Jahr verzichtet werden. Doch die finanzielle Unterstützung ist an Bedingungen geknüpft: So soll im 1. Quartal 2021 eine Urabstimmung unter allen Mitgliedern der Pflegeberufekammer über deren Fortbestand entscheiden. Bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses gilt für die Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein ein Einstellungsstopp.

„Regierungskoalition schwächt die berufliche Pflege“

Für DPR-Präsident Franz Wagner grenzt der beschlossene Antrag an Erpressung. Die „Bevormundung und Knebelung“ der Pflegeberufekammer durch die Landesregierung gekoppelt mit einer Evaluation zur Halbzeit der Legislaturperiode der Kammerversammlung sei gegenüber den Mandatsträgern unfair. Eine sachgerechte Bewertung der Arbeit sei so nicht möglich. Der von der Koalition beschlossene Antrag schwäche die berufliche Pflege in Schleswig-Holstein und ihre Vertretung in der Pflegeberufekammer.

„Der Deutsche Pflegerat fordert die Regierungskoalition von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in Schleswig-Holstein auf, sich vor die bestehende und gut funktionierende Pflegeberufekammer des Landes zu stellen und ihr die Chance zu geben, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen“, erklärte Wagner am Montag in Berlin.

Bereits in der vergangenen Woche hatte die Präsidentin der Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein, Patricia Drube, den geplanten Zeitpunkt der Befragung kritisiert. Zwar sei die Vollbefragung eine sinnvolle Maßnahme, um allen Pflegenden in Schleswig-Holstein die Chance zu geben, sich zur Kammer zu äußern und gehört zu werden. Der Zeitpunkt sei aber „viel zu früh“ gewählt. Zudem müsse die Pflegeberufekammer bis zur Vollbefragung ihre Haushaltssouveränität behalten. Das Aufgabenspektrum und der Handlungsspielraum dürften in keiner Weise eingeschränkt werden.

Drube: „Die Arbeit einer Selbstverwaltung ist immer auf Langfristigkeit angelegt. Sie läuft über Selbstbestimmung sowie berufspolitische Mitbestimmung“. (ne)

print
DRUCKEN