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10.06.2024 | Pflegekammer | Nachrichten

Selbstverwaltung

Pflegekammer BaWü: Quorum verfehlt

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In Baden-Württemberg wird es nicht zur Errichtung einer Landespflegekammer kommen. Das notwendige Quorum wurde nicht erreicht, sondern um 3.377 Registrierungen verfehlt, teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am 10. Juni mit.

Laut Ministerium hatten bis zum Ende der dafür vorgesehenen Frist mehr als 53.000 Pflegefachkräfte Einwendungen gegen ihre Registrierung und damit auch gegen die Errichtung der Kammer erhoben.

Lucha: Ergebnis akzeptieren

„Es ist kein Geheimnis, dass ich mir die Errichtung einer Pflegekammer gewünscht hätte. Mit dem vorgeschalteten Quorum wollten wir in Baden-Württemberg einer Landespflegekammer von Anfang an eine starke Legitimation geben. Dies ist nach dem Ergebnis des Registrierungsverfahrens leider nicht der Fall. Jetzt gilt es, dieses Ergebnis zu akzeptieren“, sagte Lucha in Stuttgart. Gleichzeitig betonte er: „Das Ergebnis ist aber kein Grund, in dem Bemühen nachzulassen, die Pflege wo immer möglich zu stärken.“

Im Rahmen der vorgelagerten Gründungsphase der Landespflegekammer wurden insgesamt 120.619 Pflegefachkräfte auf der Basis von Arbeitgebermeldungen vom eigens dafür eingerichteten Gründungsausschuss angeschrieben. Entsprechend dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Quorum wäre erforderlich gewesen, dass mindestens 67.757 Pflegefachkräfte keine Einwendungen gegen ihre Registrierung bzw. die Errichtung einer Landespflegekammer erhoben hätten. Tatsächlich lag dem Ministerium zufolge die Zahl derer, die keine Einwendung erhoben haben, jedoch nur bei 64.380 Pflegefachkräften.

Ergebnisse unterschiedlich interpretiert

Aufgabe des Gesundheit- und Sozialministeriums auf der Grundlage des Pflegekammergesetzes war es, das Ergebnis des Quorums verbindlich festzustellen. Der für das Registrierungsverfahren zuständige Gründungsausschuss für eine Einrichtung der Pflegekammer war in seinem Bericht vom 4. April 2024 zu dem Ergebnis gekommen, dass das Quorum um 743 Stimmen übertroffen wurde – und damit die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Landespflegekammer erfüllt seien. Aufgrund dieses knappen Ergebnisses hatte sich das Ministerium dazu entschieden, alle vom Gründungsausschuss als unwirksam beurteilten Einwendungen im Einzelfall zu überprüfen. Zusätzlich wurde auch eine Stichprobenprüfung von 1.000 Fällen aus der Gesamtzahl aller Einwendungen vorgenommen.

Im Gegensatz zum Gründungsausschuss kam das Ministerium zu dem Ergebnis, dass 769 und nicht 1.823 Einwendungen als unwirksam zu werten sind, da diese entgegen der Vorgaben nicht unterschrieben waren. Das Sozialministerium vertritt die Rechtsauffassung, dass jede unterschriebene Einwendung als wirksam gilt, sofern eine eindeutige persönliche Zuordnung erfolgen kann, unabhängig von weiteren fehlenden Angaben. So wurden daher auch eine fehlende Wiederholung der Namenangabe oder die fehlende Angabe des Geburtsdatums vom Sozialministerium nicht als unwirksame Einwendungen angesehen, da aufgrund einer im Formular voreingedruckten ID-Nummer und Namensangabe zusammen mit der Unterschrift eine eindeutige persönliche Zuordnung möglich war.

Letztlich seien die Gruppen derer, die für oder gegen eine Pflegekammer sind, fast gleich groß, so Lucha. „Jetzt gilt es, und das vereint alle Pflegekräfte und politischen Verantwortlichen, die berufspolitischen Fragen der Zukunft auch ohne Pflegekammer engagiert und mit größter Kraft zu bearbeiten. Dafür habe ich mich heute zu einem ersten Austausch mit dem Vorstand des Landespflegerates getroffen“, erklärte der Minister abschließend.

sozialministerium-bw.de

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