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13.06.2018 | Pflegekammer | Nachrichten

Bis Ende Juni: Niedersachsen wählt eine Pflegekammer

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Knapp 47.000 registrierte Mitglieder in Niedersachsen sind bis Ende Juni aufgerufen, die erste Pflegekammer des Bundeslandes zu wählen. 224 Kandidaten stellen sich für die 31 Plätze in der Kammerversammlung zur Wahl.

In Niedersachsen entsteht nach Angaben von Pressesprecher Tino Schaft damit die bislang größte Pflegekammer in Deutschland. Sie repräsentiere „mindestens 80.000 Pflegefachkräfte“. Jedoch haben sich noch nicht einmal 60 Prozent für die laufende Wahl registriert, bei der noch bis zum 28. Juni per Brief über die Vertreter abgestimmt werden kann. Für Missstimmung mag auch gesorgt haben, dass alle Pflegekräfte automatisch Pflichtmitglied der Kammer sein müssen. Bereits 2012 hatte laut Angaben des AOK-Verlags eine Befragung auf Landesebene stattgefunden. Gegen das positive Votum gab es in den Folgejahren immer wieder Widerstand von Seiten der Gewerkschaften und Arbeitgeber – unter anderem auch mit einer Unterschriftenliste gegen eine Gründung. Auch die überraschend vorgezogene Landtagswahl verzögerte die Einrichtung der Kammer.

In der neuen Kammer werden folgende Berufsgruppen mit unterschiedlichen Anteilen repräsentiert: Gesundheits- und Krankenpflege (20 Sitze), Altenpflege (8 Sitze) und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (3 Sitze). Nach der Wahl haben die auf fünf Jahre gewählten Vertreter zwei Monate Zeit, sich in einer ersten Kammerversammlung zu konstituieren.

Klage und Kritik gegen Mitgliedschaft

Die Kritik an einer „Zwangsmitgliedschaft“ hatte in Rheinland-Pfalz bereits die Justiz beschäftigt: Das Verwaltungsgericht in Mainz bestätigte in April 2017 jedoch, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer rechtmäßig sei und lehnte die Klage einer Krankenschwester damit ab (https://dejure.org/ext/d0a0bb2d1aff511c906e257750573cdf). Nach Meinung des Errichtungsausschusses in Niedersachsen ist eine Pflichtmitgliedschaft allerdings zwingende Voraussetzung „für eine demokratische Meinungsbildung und die Vertretung der Berufsgruppe in ihrer Gesamtheit.“ Man sieht sich als Ergänzung zu Gewerkschaften und Berufsverbänden, um die Berufsgruppe zu stärken. Das halten Gewerkschaften wiederum schon lange für überflüssig: Sie verhandeln beispielsweise Tarifverträge für das Klinikpersonal – und das soll auch so bleiben. Für die Hauptforderungen nach mehr Personal und ausreichend finanziellen Mitteln sieht sich die Gewerkschaft traditionell für zuständig. Nach anfänglichem Protest wirbt ver.di nun aber doch um die Stimmen der Wähler, ihre Vertreter in die Kammer zu bringen. Eines ihrer im Flyer erklärten Ziele: „Wenn es schon verpflichtende Beiträge zur Pflegekammer geben soll, dann müssen diese sozial gestaltet und so niedrig wie möglich sein“.

Immer mehr Kammern auf dem Weg

In Rheinland-Pfalz wurde bereits 2016 die erste berufsständische Vertretung für Pflegende gegründet, im April 2018 folgte mit Schleswig-Holstein die zweite Kammer dieser Art. In Bayern gab es eine politische Entscheidung gegen eine offizielle Kammer, in der Folge gibt es seit Herbst 2017 eine „Vereinigung der Pflegenden“. In Baden-Württemberg, wo sich im Frühjahr 2018 in einer Umfrage unter Pflegekräften und Azubis 68 Prozent für die Gründung einer Kammer ausgesprochen hatten, laufen die Vorbereitungen. Demnächst sind auch Befragungen in Hessen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen geplant.

Mehr Infos zur laufenden Pflegekammerwahl in Niedersachsen stehen hier: www.pflegekammer-nds.de

Der Link zum ver-di-Flyer: https://nds-bremen.verdi.de/++file++5afe9ace56c12f2f550d91d0/download/Flyer%20Pflegekammerwahl.pdf

Eine Übersicht zur Diskussion über Pflegekammern liefert der AOK-Verlag hier: https://www.aok-verlag.info/de/news/Errichtung-von-Pflegekammern-in-den-einzelnen-Bundeslaendern/28/

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