Erschienen in:
01.07.2017 | PflegeAktuell
Verwaltungsgericht Mainz lehnt Klage ab
Pflegekammer: Pflichtmitgliedschaft ist rechtmäßig
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
Heilberufe
|
Ausgabe 7-8/2017
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Auszug
_ Die Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer entspricht geltendem Recht. Mit dieser Einschätzung hat das Verwaltungsgericht Mainz einer Pflegerin widersprochen, die gegen die Pflichtmitgliedschaft geklagt hatte. Die Klägerin verweigerte zunächst die Übermittlung ihrer beruflichen Meldedaten an den Gründungsausschuss der Kammer, dessen Aufgabe es u.a. war, die beruflich Pflegenden zu registrieren. Mit einer Klage an das Verwaltungsgericht begehrte die Krankenpflegerin sodann die Feststellung, dass sie kein Mitglied der Pflegekammer sei. Sie machte geltend, die Vorschriften des Heilberufsgesetzes, mit denen die Verkammerung von Angestellten in Pflegeberufen geregelt worden seien, verstießen gegen das Grundgesetz; allenfalls eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis sei rechtlich hinnehmbar. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Dem Gericht zufolge ist die Pflichtmitgliedschaft verhältnismäßig, da sie keine elementare Beschränkung der persönlichen Freiheit des einzelnen Mitgliedes darstellt. …