30.06.2025 | Pflegeheim | Nachrichten
Nachtdienste im Heim - DBfK fordert Mindestbesetzung
Der DBfK fordert verbindliche Vorgaben für die Mindestbesetzung von Nachtdiensten in der stationären Langzeitpflege. So soll die Pflege in den Heimen sicherer und weniger belastend werden
Der gesetzliche Rahmen für die Besetzung von Nachtdiensten geht in den meisten Bundesländern kaum über das Minimum einer einzigen Fachkraft hinaus.© LIGHTFIELD STUDIOS / stock.adobe.com
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat ein neues Positionspapier vorgelegt. Darin werden Mindestpersonalvorgaben für den Nachtdienst in der stationären Langzeitpflege gefordert. Ziel sei es, die Versorgungssicherheit in der Nacht zu verbessern und gleichzeitig gesunde Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen zu schaffen. Eine chronisch zu geringe Personaldecke in der Nacht schade der Pflegequalität ebenso wie der Berufsattraktivität.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass eine einzelne Pflegefachperson in der Nacht für 80 oder mehr Bewohner:innen verantwortlich ist“, erklärt DBfK-Präsidentin Vera Lux. Dies gefährde die Sicherheit der Bewohner*innen und die Gesundheit der beruflich Pflegenden.
Die meisten Bundesländer haben keine klare Regelung
Bisher fehlten in den meisten Bundesländern klare Regelungen für die Personalbesetzung in der Nacht. Häufig reiche der gesetzliche Rahmen kaum über das Minimum einer einzigen Fachkraft hinaus. Angesichts des steigenden Pflegebedarfs und häufiger Komorbiditäten sei dies nicht länger vertretbar.
Im Positionspapier verweist der DBfK auf die besondere Gefährdung von Pflegeheimbewohnern durch unerwünschte Ereignisse. Einer Studie zufolge kommt es bei bis zu 33 Prozent der Bewohner:innen innerhalb der ersten 35 Tage im Heim mindestens einmal zu einem Sturz, Medikationsfehler oder einem anderen unerwünschten Ereignis. Dies könne zu vorübergehenden oder dauerhaften Schäden führen.
Im Positionspapier fordert der DBfK daher:
- mindestens eine Pflegefachperson pro Einrichtung im Nachtdienst
- eine gestaffelte Zusatzbesetzung je nach Bewohner:innenzahl
- eine einjährige Qualifikation für unterstützendes Personal im Nachtdienst.
Wie der DBfK betont, stellt bereits die Organisation der Arbeit im Nacht- und Schichtdienst ein unvermeidliches Gesundheitsrisiko für Mitarbeitende dar. Umso wichtiger sei eine adäquate Personalausstattung im Nachtdienst, damit sich Pflegende bei Notfällen oder zeitgleich auftretenden unerwünschten Ereignissen gegenseitig unterstützen können.
„Gute Pflege braucht Zeit, Fachwissen – und ausreichend Personal. Gerade nachts müssen Pflegefachpersonen in der Lage sein, auf Notfälle schnell zu reagieren, kollegialen Austausch sicherzustellen und selbst Pausen einhalten zu können“, so DBfK-Präsidentin Lux. (ne)