„Zentraler Bestandteil professioneller Pflege“ DPR legt Positionspapier zur pflegerischen Diagnostik vor
- 31.03.2026
- Pflegediagnose
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Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat ein Positionspapier zur pflegerischen Diagnostik im Rahmen des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) veröffentlicht. Pflegerische Diagnostik wird darin als zentraler Bestandteil professioneller Pflege beschrieben.
Pflegerische Diagnostik ist für den DPR eine Kernaufgabe professioneller Pflege.
„Pflegefachpersonen können bei entsprechender Qualifikation bestimmte Leistungen eigenverantwortlich auf Grundlage pflegerischer Diagnosestellung erbringen“, erklärt DPR-Präsidentin Christine Vogler mit Verweis auf die Regelungen des BEEP. Pflegerisches Handeln sei damit auch das Ergebnis eigener pflegerischer Diagnostik. „Das muss jetzt in der Versorgungspraxis ankommen.“
Erarbeitet wurde das Positionspapier von Expert*innen aus Praxis, Bildung, Wissenschaft und Management in den Fachkommissionen „Pflegebildung & Pflegewissenschaft“ sowie „Digitalisierung in der Pflege“ des DPR. Im Papier benennen sie, was pflegerische Diagnostik ist und wie diese im weiteren Entwicklungsprozess berücksichtigt werden muss.
Ohne pflegerische Diagnostik drohe Pflege auf das Abarbeiten einzelner Verrichtungen reduziert zu werden, heißt es. Pflegerische Diagnostik sei die fachliche Voraussetzung dafür, dass Pflegefachpersonen Bedarfe eigenständig feststellen, daraus pflegerische Diagnosen ableiten und Versorgung verantwortlich gestalten können. Sie helfe, Pflegebedarfe früh zu erkennen, Versorgung gezielt zu planen und Qualität sichtbar zu machen. „Pflegerische Diagnostik gehört damit zum Kern professioneller Pflege und zur Pflegeprozessverantwortung“, betont der DPR.
Fünf Forderungen zur Umsetzung
Die eigenständige pflegefachliche Urteilsbildung erfordert laut DPR entsprechende Kompetenzen. Diese müssten systematisch aufgebaut, vertieft und wissenschaftlich abgesichert werden. Um verlässliche Rahmenbedingungen für die pflegerische Diagnostik zu schaffen, fordert der DPR daher:
- klare gesetzliche und leistungsrechtliche Grundlagen,
- die verbindliche Verankerung von pflegerischer Diagnostik in Ausbildung, Studium sowie Fort- und Weiterbildung,
- die konsequente Weiterentwicklung der pflegerischen Fachsprache,
- digitale Systeme, die pflegefachliche Entscheidungen unterstützen, aber nicht ersetzen,
- sowie Rahmenbedingungen, die pflegerische Eigenverantwortung, Pflegeprozessverantwortung und qualifikationsgebunden erweiterte Verantwortung fachlich absichern.
Das Positionspapier betont darüber hinaus, wie wichtig es ist, pflegerische Diagnostik auch digital abzubilden. Dies erfordere einen einheitlichen pflegefachlichen Sprachraum, klare Begriffe und interoperable Systeme.
Mit Verweis auf die Expertise der Fachkommissions-Mitglieder bekräftigt der Pflegerat seinen Gestaltungsanspruch: Der DPR will bei allen grundlegenden Regelungen zur pflegerischen Diagnostik, den digitalen Anforderungen sowie den daraus abgeleiteten Rahmenbedingungen "federführend einbezogen" werden. (ne)