01.01.2018 | Pflegeberufegesetz | Pflegepädagogik | Ausgabe 1-2/2018
Gemeinsames Verständnis: Pflegeausbildung ab 2020

Update: Wie viel Generalistik steckt im neuen Pflegeberufegesetz?
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Wichtige Hinweise
Christine Vogler, Krankenschwester, Diplom Pflegepädagogin und Qualitätsbeauftragte ist Schulleitung der Pflegeschulen Wannsee Schule e.V. in Berlin, Vizepräsidentin DPR, Stellv. Vorsitzende des Bundesverbandes für Lehrende in Gesundheits- und Sozialberufen und Vorsitzende Landespflegerat Berlin-Brandenburg
Zusammenfassung
Am 01.01.2020 tritt das Pflegeberufegesetz in Kraft. Es führt die drei Berufsabschlüsse Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem Berufsabschluss zusammen. Die hochschulische Pflegeausbildung wird berufszulassend eingeführt. Das neue Gesetz lässt im Bereich der Umsetzung, Organisation und Finanzierung noch viele Fragen offen. Die ausführende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird erst im Frühjahr nächsten Jahres veröffentlicht und muss durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Ein Ausbildungsfond wird die Kosten der Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen refinanzieren. Dabei gilt ein Anrechnungsschlüssel der Auszubildenden bei den Trägern.