01.03.2023 | Pflege Markt
Pflege Markt
Erschienen in:
Heilberufe
|
Ausgabe 3/2023
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Auszug
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist für die Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) erforderlich. Angehörige der Heil- und Gesundheitsberufe können sich mit dem personenbezogenen Ausweis im Kreditkartenformat gegenüber der TI authentifizieren und auf die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) ihrer Patient*innen zugreifen. Er ist zum Beispiel notwendig, um Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) lesen oder eintragen zu können. Der eHBA ist zudem mit Zertifikaten für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) und Verschlüsselung ausgestattet, so dass sich digitale Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben sowie ver- und entschlüsseln lassen. Während die eHBA für die verkammerten Heilberufe durch die zuständigen Landeskammern herausgegeben werden, übernimmt das bei der Bezirksregierung in Münster (NRW) angesiedelte elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) bundesweit die eHBA-Ausgabe an die nicht-verkammerten Erbringer*innen ärztlich verordneter Leistungen. Zu den ersten Berufsgruppen, die mit eHBA versorgt werden, gehören Hebammen und Pflegende. …