Aufgrund der jeweiligen betriebsspezifischen Hierarchien, Prozesse und Modalitäten sowie individueller arbeitsvertraglicher Regelungen über entsprechende Stellen- bzw. Tätigkeitsbeschreibungen ergeben sich mit Blick auf die rechtlichen und personalwirtschaftlichen Standards konkrete Verantwortungsbereiche für Stationsleitungen, die in einem quasi stationsbezogenen Gesundheitsmanagement umzusetzen sind. Hierdurch eröffnen sich für die Stationsleitung als Führungskraft und möglicher Vertreter des Arbeitgebers konkrete Perspektiven und Handlungsspielräume, im Betrieblichen Gesundheitsmanagement tätig zu werden.