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24.10.2017 | Palliativpflege | Nachrichten

Hospiz und ambulant: Steigender Bedarf nach Palliativversorgung

verfasst von: Anno Fricke

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Immer mehr Patienten nehmen eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung in Anspruch. Doch er knirrscht an vielen Ecken. So hinkt die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben dem offensichtlich wachsenden Bedarf schwerkranker Menschen deutlich hinterher.

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) wird angenommen. Das lässt sich an den sprunghaft steigenden Zahlen der Abrechnungsfälle zeigen. Allein von 2014 bis 2015 ist dieser Wert um rund 30.000 auf mehr als 118.000 Fälle gestiegen. Die Umsetzung der Gesetze zur Hospiz- und Palliativversorgung hält mit dem wachsenden Bedarf allerdings nicht Schritt.

In den kommenden Wochen wird der gemeinsame Bundesausschuss seinen Bericht für 2016 vorlegen. Vor diesem Hintergrund drängt auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz auf mehr professionelle und mobile Teams für die Sterbebegleitung. Bisher gebe es kein Konzept, "jedem Sterbenden die Fürsorge zu garantieren, die er benötigt", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. "In den Koalitionsverhandlungen wird es darauf ankommen, die palliative und hospizliche Versorgung für jährlich eine halbe Million sterbender Menschen zu sichern." Bisher hätten nur 30.000 Schwerstkranke pro Jahr die Chance, in einem der 236 stationären Hospize zu sterben, wo sie von spezialisierten Pflegekräften, niedergelassenen Palliativärzten und ehrenamtlichen Hospizhelfern umsorgt würden.

Weiße Flecken in der Palliativversorgung

Zudem haben seit 2007 alle Bürger einen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Doch das ist bis heute nicht erreicht. "Was das Thema SAPV angeht, sind wir noch lange nicht am Ziel", sagt dazu der Geschäftsführer des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes Benno Bolze. Nach wie vor gibt es weiße Flecken. Die Regel lautet: Wo es wenige Menschen gibt und viel Fläche, sind SAPV-Teams kaum darstellbar.

Hindernisse gibt es aber auch an anderer Stelle. Aus der Bundesarbeitsgemeinschaft Palliativversorgung werden dazu Bedenken laut, dass die hohen Qualitätsanforderungen in der SAPV durch Selektivverträge verwässert werden könnten. Dass die SAPV zudem kartellrechtlich ins Visier geraten ist und europaweit ausgeschrieben werden müsste, lässt interessierte Ärzte ebenfalls zurückzucken.

Gesetzesvorgaben wurden noch nicht umgesetzt

Darüber hinaus ist ein wesentlicher Baustein des Hospiz- und Palliativgesetzes von Dezember 2015 nicht umgesetzt. Bis Ende 2016 hätten der GKV-Spitzenverband und die Betreiber von Alten- und Pflegeheimen einen Paragrafen umsetzen müssen (132g SGB V). Er besagt, dass Heime ihren Bewohnern eine "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" anbieten können. Diese Frist ist längst gerissen. Noch wird lediglich über Qualitätsanforderungen an das dafür eingesetzte Personal gestritten. "Über Geld wird da noch gar nicht gesprochen", heißt es bei Beteiligten. Ein neues zeitliches Ziel für die Verhandlungen gebe es nicht, heißt es beim GKV-Spitzenverband.

Die Fachmediziner würden sich an dieser Stelle deutlich mehr Verpflichtung wünschen. Ziel sei, die Menschen so zu beraten, dass sie ordentliche Patientenverfügungen haben und Vorsorgevollmachten erteilen, sagt Heiner Melching von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. 70 bis 80 Prozent der Rettungseinsätze in den Heimen und überflüssige Transporte von Heimen in Krankenhäuser könnten so vermieden werden.

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