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10.02.2020 | Organisation | Nachrichten

Klinik stellt Betten zur Kurzzeitpflege zur Verfügung

verfasst von: Ilse Schlingensiepen

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Weil Kurzzeitpflegeplätze fehlen, stellt eine Klinik in NRW stationäre Kapazitäten bereit; die Leistungen werden über die Pflegekasse abgerechnet. Ein Modell, das bundesweit Schule machen könnte.

In der Pflege ist der Fachkräftemangel groß © drubig-photo / stock.adobe.comÜbergang von der Klinik ins häusliche Umfeld: In NRW soll über ein neues Versorgungsmodell die Kurzzeitpflege gewährleistet werden.

Im Evangelischen Krankenhaus in Mülheim an der Ruhr beginnt im März ein neues Versorgungsmodell, das schon bald bundesweit Schule machen könnte: Die Klinik bietet künftig bis zu zehn Betten für die Kurzzeitpflege an und rechnet die Pflegeleistungen mit den Pflegekassen ab.

„Hier entsteht eine ganz pragmatische Lösung, die Menschen in einer schwierigen Situation hilft“, sagte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) anlässlich der Unterzeichnung des Versorgungsvertrages zwischen der Klinik und den Kassen. Das Modell geht auf seine Initiative zurück.

Pflegekassen, KV und LKG mit im Boot

Angesichts des großen Mangels an Kurzzeitpflegeplätzen liege die Idee, dafür auch stationäre Kapazitäten zu nutzen, eigentlich auf der Hand, betonte der Minister. „Ich finde es komisch, dass vor mir noch keiner auf die Idee gekommen ist.“ Eine Rahmenvereinbarung zwischen den Pflegekassen, der Landeskrankenhausgesellschaft (LKG) und den Kassenärztlichen Vereinigungen regelt die Modalitäten, unter denen die Kliniken Leistungen nach der sozialen Pflegeversicherung abrechnen können.

80 Krankenhäuser haben bislang Interesse bekundet, sich in diesem Bereich zu engagieren. Natürlich werde es dort nicht denselben Standard geben wie in den Altenheimen, aber es gebe Pflegekräfte, die Räumlichkeiten und eine Infrastruktur. „Ich will unbedingt, dass dieses Potenzial für die Kurzzeitpflege in Nordrhein-Westfalen genutzt wird“, betonte Laumann.

Viele Gesundheitsminister interessiert

Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das eine solche Möglichkeit schafft. Nach Überzeugung des Ministers werden andere Bundesländer dem Beispiel schon bald folgen, viele Gesundheitsminister hätten sich schon bei ihm erkundigt. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sei an dem Modell interessiert, berichtete Laumann. Er rechnet damit, dass sein Parteikollege noch in diesem Jahr die gesetzlichen Grundlagen für ein bundesweites Ausrollen schaffen wird.

Schützenhilfe aus Berlin erhofft sich Laumann auch bei der Regelung der ärztlichen Versorgung der Patienten, die in einem Krankenhaus in der Kurzzeitpflege sind. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben darauf gedrängt, dass niedergelassene Ärzte diese Aufgabe übernehmen. Sie werden die entsprechenden Ärzte benennen. Es sei „verrückt“, dass sich nicht die Krankenhausärzte auf kurzem Weg um die Patienten kümmern dürfen, betonte Laumann. „Aber wir haben ja den Bundesgesetzgeber, der das regeln kann.“

Für die Pflegeaufgaben rüsten

Das Evangelische Krankenhaus in Mülheim nutzt freie Kapazitäten seiner Augenklinik für die neue Kurzzeitpflege-Station, berichtete der Geschäftsführer Nils Krog. Die Räume werden zurzeit umgebaut, das Pflegepersonal wird vorbereitet. Er hat das Glück, auf ein ambulantes Pflegeteam zurückgreifen zu können. „Aus unserer Sicht ist das ein sehr wichtiger Schritt hin zu einer sektorübergreifenden Versorgung im Sinne des Patienten“, sagte Krog.

Timo Mundt, Fachbereichsleiter Vertragsmanagement bei der Knappschaft, sprach von einem „richtungsweisenden, innovativen und richtigen Weg“ des Landes NRW. „Es werden neue Vertragspartnerschaften geschlossen.“ Bislang sei es nicht üblich, dass Krankenkassen Verträge mit Krankenhäusern schließen.

Angesichts der zunehmenden Zahl an Pflegebedürftigen und dem wachsenden Bedarf an Kurzzeit-Pflegeplätzen sei es notwendig, neue Strukturen zu schaffen und nachhaltige Lösungen zu finden, sagte Werner Haag, Leiter des Bereichs Ambulante Versorgung bei der AOK Rheinland/Hamburg. Die Gespräche zwischen den Kassen und den Kliniken verlaufen nach seinen Angaben konstruktiv, es gelinge, die Stolpersteine aus dem Weg zu räumen.

Das betreffe auch die Vergütung. „Wir haben eine pragmatische Lösung gefunden“, berichtete er. Die Kliniken erhielten die gleichen Vergütungssätze, die auch sonst von den Pflegekassen in der Kurzzeitpflege gezahlt werden. Eine Doppelfinanzierung von Leistungen müsse natürlich ausgeschlossen werden, sagte Haag.

Hoffnung auf Mitarbeit der KV

Er ist optimistisch, dass sich auch die Frage der ärztlichen Versorgung klären wird. „Wir sind mit den KVen über das Thema im Gespräch. „Rein theoretisch“ gebe es die Möglichkeit der Ermächtigung oder der Institutsermächtigung. „Ich hoffe, dass die KVen den sektorübergreifenden Aspekt einsehen und ihn mit Leben erfüllen“, sagte Maag.

Die Kurzzeitpflege in Krankenhäusern könne nur ein Baustein sein, um die dringend benötigten Kapazitäten zu schaffen, stellte Minister Laumann klar. Notwendig seien weitere Anreize zum Ausbau des Kurzzeitpflegeangebots. „Ich gehe davon aus, dass wir dazu Mitte des Jahres Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium kriegen.“