Erlauben der gesundheitliche Zustand oder die Umstände jemandem nicht, ein Testament zu verfassen, kommt ein Nottestament in Betracht. Der typische Ort für die Errichtung eines Nottestaments in der Form eines Dreizeugentestaments ist das Krankenhaus. Der Artikel skizziert die wichtigsten Grundzüge des Erbrechts und erläutert, worauf bei der Errichtung eines Dreizeugentestaments zu achten ist.