Notfallregister als Instrument einer lernenden Notfallversorgung
Vision und Perspektiven für Qualitätsmanagement und Versorgungsforschung
- Open Access
- 27.03.2026
- Leitthema
Zusammenfassung
Die Notfallversorgung muss wachsende Fallzahlen und eine steigende Komplexität bewältigen, während Qualität bislang überwiegend sektoral und fragmentiert gemessen wird. Außerklinische und klinische Versorgungsdaten sind nicht fallbezogen verknüpft, sodass eine systematische Analyse der Rettungskette unmöglich ist. Notfallregister ermöglichen eine für das Qualitätsmanagement (QM) essenzielle Verknüpfung dieser Daten. Neue Gesetzesinitiativen eröffnen erstmals, Notfallregister strukturell und rechtlich als zentrales Instrument einer lernenden Notfallversorgung zu etablieren.
Relevanz von Notfallregistern
Die Arbeit von Notfallteams ist geprägt von übergeordneten Entscheidungen über Versorgungsstrukturen, Ressourcen und Prozesse in der Notfallversorgung, die häufig ohne eine belastbare, fallbezogene Datenbasis erfolgen. Die bundeseinheitlichen Qualitätsindikatoren (QI) formulieren hohe Ansprüche an die rettungsdienstliche Versorgung [8]. Doch ohne eine Datengrundlage, die die gesamte Rettungskette zusammenführt, lässt sich die Qualität kaum systematisch messen – ein struktureller Widerspruch, der die Weiterentwicklung der Notfallversorgung hemmt.
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Kontinuierlich verfügbare Routinedaten sind eine Voraussetzung für Qualitätsverbesserung
Medizinische Datenregister sind eine Möglichkeit, die Lücke dieser fehlenden Datengrundlage zu schließen. Bestehende Register sind jedoch überwiegend indikations- oder sektorspezifisch angelegt und beruhen auf freiwilliger Teilnahme, so etwa das Traumaregister, das AKTIN-Notaufnahmeregister des Aktionsbündnisses zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin oder das Krebsregister [2‐4, 12]. Insbesondere die fehlende Verknüpfung außerklinischer und klinischer Routinedaten verhindert eine fallbezogene Qualitätsanalyse. Internationale Konzepte lernender Gesundheitssysteme beispielsweise in Schweden zeigen, dass kontinuierlich verfügbare Routinedaten die Voraussetzung für Qualitätsverbesserung darstellen [18].
Notfallregister sind strukturierte, kontinuierlich geführte Datensammlungen, die Informationen zu Notfallereignissen systematisch erfassen. Sie umfassen sowohl strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen als auch medizinische Daten zu Diagnostik, Therapie, Prozessabläufen und Outcomes entlang der gesamten Rettungskette. Ziel ist es, Notfallereignisse nicht sektoral getrennt, sondern als zusammenhängende Versorgungspfade abzubilden. Durch die Nutzung standardisierter Datensätze und definierter Erhebungslogiken unterscheiden sich Notfallregister grundlegend von reinen Abrechnungs- oder Einzeldokumentationssystemen. Sie schaffen eine populationsbasierte, vergleichbare Datengrundlage, auf der Versorgungsqualität, Strukturen und Ergebnisse analysiert werden können. Daher bilden Notfallregister die zentrale Voraussetzung für systematisches QM, evidenzbasierte Versorgungsplanung und eine weiterentwickelte, lernende Notfallversorgung.
Aktuelle gesetzliche Entwicklungen
Medizinregistergesetz – Stärkung von Strukturen
Der Referentenentwurf des Medizinregistergesetzes adressiert zentrale strukturelle Defizite der bisherigen Registerlandschaft [6]. Er schafft erstmals einen übergreifenden Rechtsrahmen für Medizinregister, einschließlich Regelungen zu Qualifizierung, Transparenz, Datenqualität und Datennutzung. Für Notfallregister ermöglicht das Gesetz die Erhebung von Daten mit Widerspruchslösung und damit eine verbesserte Vollständigkeit und Repräsentativität. Damit greift der Gesetzesentwurf eine zentrale Voraussetzung für wirksames QM auf: Nur mit Registern, die auf Vollständigkeit basieren, können valide Aussagen zur Versorgungsqualität getroffen werden. Für Notfallregister bedeutet dies eine klare rechtliche Perspektive, die über projektbasierte oder freiwillige Lösungen hinausgeht.
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Notfallreform – neue Strukturen benötigen Daten
Der Reformentwurf der Notfallversorgung sieht eine stärkere Vernetzung von Rettungsdienst, integrierten Feuerwehr- und Rettungsleitstellen, Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), integrierten Notfallzentren (INZ), Kooperationspraxen und Krankenhäusern vor [7]. Gleichzeitig soll die notdienstliche Akutversorgung in der Zuständigkeit der KVen durch Telemedizin, aufsuchende Dienste und den Betrieb von Notdienstpraxen in INZ einheitlich geregelt werden und rund um die Uhr verfügbar sein. Die medizinische Notfallrettung, die neben dem Notfalltransport auch telenotärztliche Behandlung und Vor-Ort-Behandlung durch Fachpersonal umfassen soll, wird erstmals als eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt.
Durch diese Ausrichtung kommen noch weitere Anforderungen hinzu: Die Gesundheitsleitsysteme, das heißt die Abstimmung von Ersteinschätzungsverfahren, Dispositionen und Fallübergaben zwischen den KVen (Rufnummer 116117) und den integrierten Feuerwehr- bzw. Rettungsleitstellen (Rufnummer 112), können nur dann effektiv und effizient werden, wenn die Prozesse und Ergebnisse in den Leitstellen durch ein Feedbackverfahren beurteilt und weiterentwickelt werden können. Zudem fokussiert die Notfallreform auch den INZ-internen Datenaustausch. Es fehlt hingegen eine Regelung zu einer INZ-übergreifenden Zusammenführung der Daten in Form eines Registers, die eine Evaluation der INZ und der erfolgten Zusammenarbeit ermöglicht. Die Arbeit unter diesen strukturellen Neuerungen wird nur dann effizient sein können, wenn die Qualität der Einzelmaßnahmen sowie der gegenseitigen Fallübergaben in Bezug auf Patient:innenoutcome und effektiven Ressourceneinsatz analysiert werden kann.
Mit Blick auf die geplante verbesserte Zusammenarbeit zwischen Akut- und Notfallversorgung sollte die Einrichtung von Notfallregistern auch die Akutversorgung einbeziehen. Die in der vertragsärztlichen Regelversorgung anfallenden umfassenderen, aber inhaltlich schwerer abgrenzbaren Akutfälle, die keinen Zugang zur Notfallversorgung benötigen, müssen nicht Teil eines Registers sein [14, 15]. Vertragsärztliche Einweisungen in die Notfallversorgung sollten hingegen einbezogen werden, da diese derzeit einen blinden Fleck in der sektorenverbindenden Versorgung darstellen [13].
Ziele und Nutzen von Notfallregistern
Qualitätsmanagement – vom Messen zum Lernen
Ein wirksames QM in der Akut- und Notfallversorgung benötigt eine lückenlose, fallbezogene Datengrundlage. Notfallregister ermöglichen beispielsweise die Nachverfolgung der Zeit vom Notruf bis zur Erstversorgung, der Befunddatenvollständigkeit und der Leitlinienadhärenz. So wird erstmals eine rettungskettenübergreifende Qualitätsbetrachtung möglich, die über sektorale Einzelindikatoren hinausgeht und den realen Versorgungspfad abbildet. Der Vergleich solcher Kennzahlen mit regionalen und überregionalen Benchmarks erlaubt es, Qualitätslücken zu identifizieren, und ermöglicht gezielte Verbesserungsmaßnahmen.
Notfallregister ermöglichen eine rettungskettenübergreifende Qualitätsbetrachtung
Der entscheidende Nutzen von Notfallregistern zeigt sich, wenn diese Kennzahlen strukturiert an das beteiligte Personal zurückgespielt werden. Systematische Reviews belegen, dass fallbezogenes Feedback an das rettungsdienstliche Personal die klinische Entscheidungsfindung und auch die Patient:innensicherheit signifikant verbessert [20]. Internationale Übersichten zu Registern in der Notfallmedizin unterstützen die Annahme, dass registerbasierte Qualitätsmessung ein zentrales Instrument kontinuierlicher Verbesserung darstellt – insbesondere durch Benchmarking und strukturierte Feedbackmechanismen [16]. Spezifische Register wie das Reanimationsregister zeigen das Potenzial registerbasierter Qualitätsverbesserung [9]. Registerbasierte Qualitäts- und Forschungsanalysen in der Notfallversorgung umfassen nicht ausschließlich medizinische Parameter, sondern integrieren auch trägerbezogene, organisatorische und strukturelle Routinedaten des Rettungsdiensts. Diese unmittelbare Abbildung realer Versorgungsprozesse erhöht die Validität, Repräsentativität und Steuerungsrelevanz der Analysen gegenüber indikationsspezifischen Registern erheblich.
Struktur- und Versorgungsplanung
Die in Notfallregistern aggregierten Routinedaten liefern eine realitätsnahe, fallbezogene Abbildung der tatsächlichen Inanspruchnahme von Notfalldiensten, der regionalen Versorgungsbedarfe und der daraus resultierenden Outcomes. Ermöglicht werden beispielsweise eine verbesserte Bedarfs- und Kapazitätsanalyse sowie ein kontinuierliches Leistungs- und Outcome-Monitoring verschiedener Sektoren heruntergebrochen bis auf regionale Spezifikationen. Damit bilden Notfallregister eine evidenzbasierte Grundlage für Strukturentscheidungen.
Wissenschaft und Versorgungsforschung
Eine evidenzbasierte Leitlinienentwicklung setzt eine robuste wissenschaftliche Datenlage voraus. In der Notfallmedizin bestehen jedoch besondere methodische Herausforderungen: Notfälle sind nicht planbar, diagnostische Unsicherheiten und hohe Zeitdrücke prägen das Geschehen, und viele Patient:innen sind nicht einwilligungsfähig. Dies führt dazu, dass notfallmedizinische Leitlinien häufig auf niedrigeren Evidenzstufen beruhen, da hochwertige, randomisierte Studien in diesem Feld schwer zu realisieren sind. Notfallregister stellen daher eine zentrale Infrastruktur für populationsbasierte Versorgungsforschung dar. Sie ermöglichen Analysen unter Realbedingungen mit hoher externer Validität und ergänzen randomisierte Studien, insbesondere in komplexen Versorgungssystemen [22]. Vor diesem Hintergrund erscheint die Forderung gerechtfertigt, regulatorische Hürden für Forschung im akuten Setting abzubauen und die sektorenübergreifende Forschung durch die systematische Nutzung notfallmedizinischer Register zu erleichtern, um so die evidenzbasierte Versorgung nachhaltig zu verbessern [17].
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Strukturreferenz Bayerisches Notfallregister
Das Bayerische Notfallregister ist im Bayerischen Rettungsdienstgesetz verankert und sieht eine verpflichtende Lieferung von Routinedaten vor [1]. Es entsteht ein populationsbasierter Datensatz, der die Grundgesamtheit rettungsdienstlicher Einsätze von der Alarmierung über die außerklinische Versorgung bis zur klinischen Weiterbehandlung abbildet. Die technische Infrastruktur baut auf interoperablen Standards (beispielsweise dem Minimalen Notfalldatensatz [MIND]) und automatisierten Plausibilitätsprüfungen auf, um die Datenqualität zu gewährleisten. Ein klar definiertes Governance-Modell mit gesetzlicher Trägerschaft der obersten Rettungsdienstbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, bietet rechtliche Sicherheit und erhöht die Akzeptanz bei den Nutzer:innen. Hierbei konnten alle integrierten Leitstellen, der gesamte Rettungsdienst und bereits einige Kliniken angebunden werden. Zukünftig werden die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst über eine Plattform die Möglichkeit zur Auswertung nach QI haben, und es werden wissenschaftliche Auswertungen der Daten erfolgen.
Herausforderungen und Grenzen
In Deutschland ist der Rettungsdienst föderal organisiert und zwischen den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Je nach Land erfolgt die Aufgabenwahrnehmung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe oder zur Erfüllung nach Weisung, was auch die Rolle der zuständigen Ministerien beeinflusst – von Rechts- und Fachaufsicht bis hin zu reiner Rechtsaufsicht ohne fachliche Weisungsbefugnis. Diese heterogenen Governance-Strukturen erschweren die einheitliche Implementierung und Weiterentwicklung landes- oder bundesweiter Notfallregister, da Steuerungs- und Qualitätsverantwortung nicht einheitlich geregelt sind.
Die Implementierung von Notfallregistern ist mit einer Reihe struktureller und operativer Hürden verbunden. Erstens erfordert die Sicherstellung hoher Datenqualität nicht nur eine vollständige und zeitnahe Erfassung aller Einsätze, sondern auch systematische Plausibilitätsprüfungen, um fehlerhafte Einträge zu erkennen. Zudem ist Akzeptanz bei den Leistungserbringer:innen entscheidend. Diese kann gewährleistet werden, indem der zusätzliche Arbeitsaufwand durch automatisierte Nutzung von Routinedaten niedrig gehalten wird. Darüber hinaus sollten transparente Feedback-Loops sowie eine strukturierte Einarbeitung der Nutzer in den Registerprozess umgesetzt werden. Die Etablierung einer konstruktiven Sicherheitskultur kann die Bedenken bezüglich zusätzlicher Kontrollmechanismen durch Datenregister mildern.
Datenschutz sollte als Gestaltungsaufgabe verstanden werden
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Aufgrund der Umsetzung bestehender Datenschutzvorgaben wird die Nutzbarkeit medizinischer Daten häufig stark eingeschränkt. Beispielsweise wird die Einzelfallbetrachtung mit der Umsetzung der Anonymität wie beim AKTIN-Notaufnahmeregister oder dem Bayerischen Notfallregister ausgeschlossen [3]. Datenschutz sollte bei der Implementierung daher nicht als Hindernis, sondern als Gestaltungsaufgabe verstanden werden, und die Patient:innensicherheit sollte vor den Datenschutz gestellt werden.
Vision – auf dem Weg zur lernenden Notfallversorgung
Der Schritt der gesetzlichen Verankerung des Bayerischen Notfallregisters erlaubt die Vision einer lernenden Notfallversorgung in Deutschland: gesetzlich verankerte, vernetzte Notfallregister, die eine kontinuierliche Verbesserung der Versorgung sowie die selbstständige Reflexion und einen Lernprozess für alle Beteiligten der Rettungskette eröffnen. Regionale Register ermöglichen dabei eine operative Steuerung, während übergeordnete Strukturen Vergleichbarkeit, Forschung und Qualitätstransparenz sicherstellen.
Eine lernende Notfallversorgung erfordert einen kulturellen Wandel
Ein entscheidender Entwicklungsschritt für diese Vision wäre die konsequente Weiterentwicklung von Registern wie dem Bayerischen Notfallregister zu Echtzeit- bzw. nahezu Echtzeitregistern – vergleichbar mit dem AKTIN-Notaufnahmeregister, das auf tagesaktuelle, standardisierte Routinedaten aus Notaufnahmen zugreift und diese für QM, Surveillance und Versorgungsforschung nutzbar macht [19]. Doch Technik allein genügt dabei nicht. Eine lernende Notfallversorgung erfordert einen kulturellen Wandel im Umgang mit Qualität, Fehlern und Daten – weg von sanktionsorientierter Kontrolle hin zu professioneller Selbststeuerung. Dieser Paradigmenwechsel kann einerseits die Strukturqualität der Notfallversorgung verbessern, weil Steuerungsentscheidungen nicht länger retrospektiv und verzögert, sondern datenbasiert und zeitnah getroffen werden können. Andererseits ermöglicht er die Entwicklung eines individualisierten QM, das nicht nur Einrichtungen oder Regionen adressiert, sondern die einzelnen Fachkräfte in der Rettungskette unterstützt. Wenn Registerdaten nicht nur gesammelt, sondern über Feedback-Loops in den Versorgungsalltag zurückgespielt werden, kann aus Datenerfassung ein unmittelbarer Lernprozess werden. Alle Beteiligten der Notfallteams könnten – datenschutzkonform und zweckgebunden – zeitnah Rückmeldungen erhalten, ob beispielsweise die außerklinische Verdachtsdiagnose bestätigt wurde, wie die weitere Behandlung verlief und welche Outcomes erreicht wurden. Fallbezogene Rückmeldungen und definierte Trigger, etwa für zeitkritische Diagnosen und Prozesszeiten, könnten individuelles Feedback als Bestandteil einer gelebten Sicherheitskultur ermöglichen. Damit würde Registerarbeit zur klinischen Rückmeldung und zu einem systematischen Instrument der professionellen Reflexion.
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Systematische Übersichten zeigen, dass Feedback im Rettungsdienst ein zentraler Hebel für QM ist, in der Praxis aber häufig fehlt oder inkonsistent umgesetzt wird [21]. Aktuelle Arbeiten aus Deutschland unterstreichen zudem den Wunsch von Rettungsdienstpersonal nach strukturiertem, fallbezogenem Feedback zu Diagnosen und Outcomes – nicht als Kontrolle, sondern als Grundlage für Kompetenzentwicklung und Patient:innensicherheit [11]. Zugleich belegen Erfahrungen aus dem AKTIN-Notaufnahmeregister, dass Standardisierung und eine technische Infrastruktur es ermöglichen, Routinedaten für Qualitätssicherung und Forschung nutzbar zu machen [5]. Für Deutschland wurde bereits gezeigt, dass ein nationales Notaufnahmeregister QI in einer Form erheben kann, die an internationale Systeme anschlussfähig ist [10].
Damit diese Vision nicht im Abstrakten bleibt, müssen Register
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qualitätsgesicherte Routinedaten bereitstellen,
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praxisrelevant und rettungskettenübergreifend Indikatoren abbilden können und
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Feedback liefern, um Behandlung und Prozesse zu verbessern.
Wenn Notfallregister in diese Richtung weiterentwickelt werden, entsteht eine leistungsstarke Struktur: eine populationsbasierte Vollerfassung kombiniert mit tagesaktueller Datenverfügbarkeit und professionellem Feedback entlang der gesamten Rettungskette.
Schlussfolgerung
Mit den aktuellen Gesetzesinitiativen zur Stärkung von Medizinregistern und zur Reform der Notfallversorgung besteht erstmals die Chance, Akut- und Notfallregister als zentrale Infrastruktur einer lernenden Notfallversorgung und für die verbesserte Zusammenarbeit zwischen der notdienstlichen Akutversorgung und der Notfallversorgung zu etablieren. Ihre Wirksamkeit entfalten diese Register nur, wenn sie gesetzlich verankert, rettungskettenübergreifend angelegt und konsequent in Qualitäts- und Lernprozesse integriert werden.
Fazit für die Praxis
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Qualitätsmanagement in der Akut- und Notfallversorgung erfordert vollständige, standardisierte und rettungskettenübergreifende Routinedaten.
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Gesetzlich verankerte Akut- und Notfallregister sind eine Voraussetzung für valide Aussagen zur Versorgungsqualität und -sicherheit.
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Akut- und Notfallregister ermöglichen eine populationsbasierte Bewertung von Strukturen, Prozessen und Outcomes entlang der Rettungskette.
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Registerbasierte Feedbackmechanismen können die Entscheidungsfindung unterstützen und zur Verbesserung der Patient:innensicherheit beitragen.
Förderung
Es wurden keine Förderungen erhalten.
Einhaltung ethischer Richtlinien
Interessenkonflikt
M. Bonigut, L. Pigat, M. Städtler, M. Bayeff-Filloff, D. von Stillfried und L.C. Hinske geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
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