In Niedersachsen kann jetzt über die Unabhängigkeit abgestimmt werden. Die in der vorherigen Version des Fragebogens vom DBfK kritisierte Suggestivfrage nach der Zukunft der Pflegekammer in Niedersachsen wurde aufgelöst.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) steht für eine unabhängige Pflegekammer Niedersachsen und empfiehlt daher allen Pflegefachpersonen, für den Erhalt der Pflegekammer und für die Beitragsfinanzierung zu stimmen. In der neuen Version des Fragebogens wird nun in zwei Fragen darauf abgestellt, ob eine Pflegekammer Niedersachsen gewünscht ist und wenn ja in welcher Form. Und das aus folgenden Gründen:
- Nur eine beitragsfinanzierte Kammer ist eine echte Heilberufskammer!
Wesentliche Merkmale einer Heilberufskammer sind die Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträge. Sie bilden das Fundament der Betroffenenpartizipation der Kammern und das Wesen der Kammerselbstverwaltung.
- Nur eine beitragsfinanzierte Kammer bedeutet Unabhängigkeit!
Nur die langfristige Finanzierung über Mitgliedsbeiträge garantiert die Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen Dritter, politischer Belange der gerade regierenden Parteien und der Haushaltslage des Landes.
- Nur eine beitragsfinanzierte Kammer sichert die Augenhöhe mit anderen Heilberufen!
Die Mitgliedsbeiträge sicheren die Souveränität einer Heilberufskammer. Eine Fremdfinanzierung der Pflegekammer würde der Pflege eine Sonderstellung unter den Heilberufen zuweisen und ein Agieren auf Augenhöhe verhindern. Eine gleichberechtigte Einbindung mit den anderen Heilberufen in die gesundheits- und sozialpolitische Auseinandersetzung gibt es mit einer Steuerfinanzierung nicht.
Es braucht auch in Niedersachsen eine echte Pflegekammer und keine kammerähnliche Organisationsform. Der bisherige Prozess hat sehr deutlich gemacht, wie wenig ernst die Landespolitik die Pflegefachpersonen nimmt. Nur mit einer unabhängigen Pflegekammer lässt sich der nötige Druck auf die Landesregierung aufbauen, um mit den Pflegeberufen ernstzunehmende Gespräche zu führen und sie gleichberechtigt in Entscheidungen einzubinden. (kk)
pflegeberufekammer-jetzt.de