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02.12.2024 | News Hebammen | Nachrichten

Verhandlungen gescheitert

Schiedsstelle soll Streit um Hebammenvergütung klären

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Die Verhandlungen zum Hebammenhilfevertrag zwischen dem Deutschen Hebammenverband und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sind gescheitert. Uneinigkeit herrscht unter anderem bei der Vergütung freiberuflicher Hebammen. Nun entscheidet die Schiedsstelle.

Der Hebammenhilfevertrag bildet die Grundlage für die Arbeit von rund 19.000 freiberuflichen Hebammen in Deutschland. Er regelt die Zusammenarbeit zwischen Hebammen und gesetzlichen Krankenkassen und legt auch die Vergütung für Leistungen fest. Seit Jahren verhandelt der Deutschen Hebammenverband (DHV) mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) um eine zeitgemäße Ausgestaltung des Vertrags. Seit der letzten Gebührenerhöhung, die 2018 erfolgte, spitzt sich die Lage immer weiter zu.

„Der Deutsche Hebammenverband kann keinem Kompromiss zustimmen, der die hohe fachliche Kompetenz und Verantwortung einer Hebamme nicht in der Vergütung widerspiegelt“, so Ursula Jahn-Zöhrens, Verhandlungsführerin des DHV. Laut ihr treiben schlechte Arbeitsbedingungen und Eingriffe in die berufliche Autonomie immer mehr Hebammen aus dem Beruf, was die Versorgung von Frauen und Familien erheblich gefährdet.

Schiedsstelle soll entscheiden

Während in einigen strukturellen Punkten Einigung erzielt wurde, scheiterten die Verhandlungen an der angemessenen Stundenvergütung freiberuflicher Hebammen. Zudem kritisiert der DHV geplante Abrechnungsvorschriften des GKV-Spitzenverbands, die die Arbeitsgestaltung freiberuflicher Hebammen einschränken könnten. Dies sei vor allem angesichts zahlreicher Kreißsaalschließungen fatal, da die außerklinische Geburtshilfe dringend gestärkt werden müsse.

Die Schiedsstelle wird nun einen neuen Hebammenhilfevertrag festlegen. Dieser regelt die Arbeitsgrundlage für etwa 19.000 freiberufliche Hebammen, darunter Abrechnungsbeträge für Schwangerschaftsvorsorge, Geburtshilfe und Nachsorge.

Prekäre Lage seit Jahren

Rund 13% aller Geburten in Krankenhäusern werden von freiberuflichen Hebammen begleitet und etwa 17.000 Frauen pro Jahr entscheiden sich in Deutschland für eine Geburt zu Hause oder im Geburtshaus. Doch diese Optionen sind gefährdet, wenn Hausgeburtshilfe und Beleghebammen nicht ausreichend finanziert werden. Damit ist auch die gesetzlich verankerte freie Wahl des Geburtsortes nicht gewährleistet.

Mit der Kampagne „Ohne uns kein Du“ machen die 16 Landesverbände des DHV derzeit auf die prekäre Situation aufmerksam und fordern dringend eine faire Vergütung, um die Versorgung von Frauen und Familien langfristig sicherzustellen.

hebammenverband.de

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