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Versorgung in Brandenburg Runder Tisch zur Hebammenhilfe gestartet

Brandenburgs Landesregierung setzt sich für eine gesicherte flächendeckende und hochwertige Hebammenversorgung ein. Um Lösungsstrategien und Modellprojekte zu entwickeln, startete am 10. Juni 2024 in der Potsdamer Staatskanzlei unter der Federführung der Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher der „Runde Tisch Hebammenhilfe“ seinen landesweiten Dialog.

Der „Runde Tisch Hebammenhilfe“ ist mit Expertinnen und Experten sowie relevanten Akteurinnen und Akteuren besetzt. Seine Einberufung geht auf einen Landtagsbeschluss vom 13. Dezember 2023 zurück, der seinerseits auf den Ergebnissen des im vergangenen Herbst vorgestellten Hebammengutachtens aufbaut. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte. „Wir stehen mitten in einem umfassenden Strukturwandel, der unter anderem die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen tiefgreifend verändern wird. Fast ein Drittel aller Hebammen geht bis 2030 in Brandenburg in Rente, andere spielen mit dem Gedanken, den Beruf zu wechseln. Gleichzeitig gehen die Geburtenzahlen weiter zurück, insbesondere die ländlichen, berlinfernen Regionen sind betroffen.“ Die Geburtenzahlen in den Brandenburger Kliniken sind in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Wurden im Jahr 2021 in 24 Brandenburger Geburtskliniken noch insgesamt 14.928 Geburten registriert, waren es 2022 nur noch 13.589 und im Jahr 2023 sogar lediglich 12.110. Das entspricht einem Rückgang von 18 Prozent seit 2021. Die durchschnittliche Zahl von Geburten je Klinik sank von 622 im Jahr 2021 auf 555 im vergangenen Jahr.

Zugleich hob die Ministerin auch die erreichten Erfolge hervor: „In den letzten Jahren konnten wir die Zahl der Hebammen bereits deutlich steigern. Rund 100 Frauen – und damit so viele wie noch nie – werden derzeit fachschulisch und akademisch in Brandenburg zu Hebammen ausgebildet. Möglich wurde das durch die Etablierung der zwei Brandenburger Hebammenstudiengänge an der BTU in Senftenberg seit dem Herbst 2021 und an der neugegründeten Hochschule für Gesundheitsfachberufe in Eberswalde seit dem Herbst 2023.“

Hebammen-Förderrichtlinie des Landes Brandenburg

Mit der Hebammen-Förderrichtlinie unterstützt die Landesregierung seit August 2020 Hebammen finanziell bei der Ausbildungsbegleitung (Externat), bei der Gründung einer eigenen Praxis und bei Fortbildungen. Dafür stehen pro Jahr bis zu 250.000 Euro zur Verfügung.

Die Förderung kann beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beantragt werden: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/gesundheit/.

https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/

Bildnachweise
Ursula Nonnemacher/© MSGIV