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16.12.2021 | News Hebammen | Nachrichten

Personaluntergrenzen für Hebammen?!

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Pflegepersonaluntergrenzen sollen eine Unterversorgung der Patient*innen aufgrund einer Unterbesetzung verhindern. Die angespannte Personalsituation infolge der Pandemie führt dazu, dass diese Grenzen in den Kliniken immer seltener eingehalten werden können. Deshalb wurden die Vorgaben nun verändert. Der Deutsche Hebammenverband beobachtet das mit Sorge.

Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) befürchtet durch die Änderung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV) vom 10. November 2021 eine massive Verschlechterung der Versorgung in den Abteilungen Gynäkologie und Wochenstation. Pflegepersonaluntergrenzen legen fest, wieviel Personal mindestens für eine bestimmte Patient*innenzahl im Dienst vorhanden sein muss. Die Hebammen werden in der neuen Verordnung nur mit einem Anteil von 10% tagsüber bzw. 5% nachts im Verhältnis zur Gesundheits- und Krankenpflege angerechnet. Dies wird aus Sicht des DHV zu einer deutlichen Verschlechterung der Betreuung führen und die Personalnot in den Kliniken verschärfen.

Hebammen sollten Pflegende ergänzen, nicht ersetzen

Der DHV hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Stellungnahme im Vorfeld bereits auf die Notwendigkeit hingewiesen, Hebammen zum gleichen Anteil wie die Gesundheits- und Krankenpflege (GKP) bei der Festsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen zu berücksichtigen. „Die lediglich prozentuale Berücksichtigung von Hebammen in der stationären Betreuung wird zu einer Verschlechterung der Betreuungssituation führen“, sagt Andrea Ramsell, Beirätin für den Angestelltenbereich im DHV. „Denn Hebammen werden dann im klinischen Alltag nicht zusätzlich in der Schwangeren- und Wöchnerinnenüberwachung in den Kliniken eingesetzt, sondern anstatt ihrer Kolleginnen und Kollegen aus der Gesundheits- und Krankenpflege. Wenn Hebammen zu einem geringeren Prozentsatz auf die Personaluntergrenzen angerechnet werden, können sie und ihre Kolleginnen und Kollegen aus der Gesundheits- und Krankenpflege nicht mehr gleichwertig auf den Stationen tätig sein. Mit der neuen Verordnung verschlechtert sich die Patientinnenversorgung und die Personalplanung wird den Kliniken weiter erschwert.“

Gemeinsam in der Versorgung von Wöchnerinnen

Der Einsatz von Hebammen auf der Schwangeren- und Wochenstation ist für die Kliniken faktisch nicht mehr machbar, wenn Hebammen in der klinischen Praxis anstatt der GKP eingesetzt werden. Obwohl sich die Aufgaben und Schwerpunkte der Hebammenausbildung und der Gesundheits- und Krankenpflege stark unterscheiden, gibt es im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe eine große Schnittmenge. Die Überwachung des physiologischen Wochenbetts und die stationäre Überwachung von Risikoschwangeren kann von beiden Berufsgruppen übernommen werden.

In ganz Deutschland werden zu unterschiedlichen Anteilen zusammengesetzte Teams aus Hebammen und GKP auf den Schwangeren- und Wochenstationen eingesetzt. Hebammen werden häufig im flexiblen Rotationsprinzip in Krankenhäusern auf Präpartalen Stationen, im Kreißsaal und auf der Wochenstation bedarfsgerecht eingesetzt. Erfolgt die Anrechnung von Hebammen auf die PpUGV nicht analog zur Gesundheits- und Krankenpflege, hat dies enorme Auswirkungen auf die gesamte Personalplanung einer geburtshilflichen Abteilung und bringt die ohnehin prekäre Personalsituation weiter aus dem Gleichgewicht. Dies bedeutet eine weitere Verschärfung der gesamten stationären geburtshilflichen Versorgung.

Der Deutsche Hebammenverband fordert daher eine erneute Änderung der PpUGV. Es ist dringend notwendig, die prozentualen Grenzwerte komplett zu streichen und Hebammen analog zur Gesundheits- und Krankenpflege auf die PpUGV anzurechnen.

Hebammenverband.de

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