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21.09.2022 | News Hebammen | Nachrichten

NRW-Familienministerin fordert ein „Still-Gesetz“

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Obwohl das Stillen in der Öffentlichkeit nicht verboten ist, kommt es immer wieder zu Kontroversen. NRW-Familienministerin Josefine Paul möchte dem durch einen gesetzlichen Anspruch entgegenwirken. Der Landesverband der Hebammen NRW befürwortet die Idee.

Stillen bietet Babys genau das, was sie in ihren ersten Lebensmonaten brauchen. Ein bundesweit geltender gesetzlicher Anspruch aufs Stillen in der Öffentlichkeit soll stillenden Personen den Rücken stärken. Dafür wirbt NRW-Familienministerin Josefine Paul (Bündnis 90/Die Grünen).

In NRW sorgen immer mehr Städte und Gemeinden im Rahmen der Aktion „Stillfreundliche Kommune“ dafür, dass in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr Rückzugsorte zum Stillen bereitstehen. Ein bundesweites Gesetz würde klarstellen: Stillen ist erwünscht – so wie es die „stillfreundlichen Kommunen“ mit der vom Landesverband der Hebammen initiierten Aktion bereits deutlich signalisieren. „Das Stillen in der Öffentlichkeit sollte selbstverständlich normal sein“, so die Vorsitzende des Landesverbands der Hebammen NRW, Barbara Blomeier, auf eine dpa-Anfrage. Andererseits sollte es aber für stillende Frauen auch geschützte Räume geben, damit „sie sich nicht auf den Marktplatz setzen müssen“. Der Hebammenverband NRW fordert deshalb mehr Räume für stillende Personen, damit ganz Deutschland stillfreundlich wird. Auch mit Blick auf das Motto „Stillen stärken“ der diesjährigen Weltstillwoche befürwortet der Verband die Unterstützung stillender Personen. Durch eine gesetzliche Verankerung könnten mehr Frauen dazu bewegt werden „Ja“ zum Stillen zu sagen.

hebammen-nrw.de

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