NRW: Fördergelder für geburtshilfliche Versorgung
- 12.04.2023
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Schon lange machen Hebammen auf die angespannte Situation vieler Geburtskliniken aufmerksam. Damit Krankenhäuser in NRW ihre geburtshilflichen Abteilungen aufrechterhalten können, unterstützt das Gesundheitsministerium sie nun mit insgesamt 25 Millionen Euro.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium wird 38 Krankenhäuser mit bedarfswichtigen Geburtshilfen mit Fördergeldern unterstützen. Der Bund stellt diese Überbrückungsfinanzierung bis zu seiner großen Reform der Krankenhausfinanzierung zur Verfügung, die für 2024 geplant ist.
Anregungen des Hebammenverbandes berücksichtigt
Dass die Fördergelder bereitgestellt werden, sei ein guter erster Schritt, so der Hebammenverband Nordrhein-Westfalen. Anregungen, die der Verband in Gesprächen mit Vertreter*innen des Ministeriums zur Verteilung der Gelder gegeben hatte, seien aufgenommen worden. So habe der Verband deutlich gemacht, dass der Aspekt der praktischen Ausbildung nicht vergessen werden darf. Werdende Hebammen müssten hebammengeleitete Geburtshilfe erlernen können – aus diesem Grund sollten kleinere Häuser und Kliniken mit Hebammenkreißsaal bedacht werden.
Der Großteil der Fördermittel – etwa 15 Millionen Euro – sei nach Anzahl der Geburten verteilt worden. Geburtshilfen mit weniger als 600 Geburten hätten eine höhere Förderung pro Geburt erhalten als Krankenhäuser mit mehr Geburten. Die Entscheidung der Landesregierung, Häuser zu unterstützen, die nach den Regeln des Gemeinsamen Bundesausschusses durchs Raster fallen würden, begrüßt der Verband.
Die Frage des Verwendungszwecks
Laut Gesetz darf das Geld nur „für die Finanzierung von voll- und teilstationären Leistungen der Geburtshilfe“ verwendet werden. Dem Verband nach bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit die Gelder tatsächlich dazu beitragen, die geburtshilfliche Versorgung aufrechtzuerhalten. Zu klären sei die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Gelder sowie die Frage, ob die Summe ausreicht, um Schließungen von geburtshilflichen Abteilungen abzuwenden. (jr)