Zur Praxisanleitung für Hebammen gibt es viele Fragen – Ein klar strukturierter Leitfaden des Landesverbandes der Hebammen Nordrhein-Westfalen e.V. liefert Antworten und unterstützt angehende Praxisanleiter*innen.
Das Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung sieht vor, dass angehende Hebammen ab 2023 ein duales Studium absolvieren. Dabei sollen werdende Hebammen in den Praxisphasen ihres Studiums neben der Arbeit im Kreißsaal auch die außerklinische Hebammenarbeit kennenlernen. Gebraucht werden dafür Hebammen, die sich als Praxisanleiter*innen zur Verfügung stellen.
Verunsicherung bei Ausbilder*innen
Viele Hebammen haben jahrelang Schüler*innen im sogenannten Externat mitgenommen und wollen auch künftig weiter ausbilden. Andere möchten gern damit beginnen und wissen nicht genau, wie. Es stellen sich verschiedene Fragen: „Wie werde ich Praxisanleiter*in? Was muss ich beachten? Wie läuft es mit der Finanzierung? Kann ich mir die Aufgabe mit Kolleg*innen teilen?“. Orientierung soll der interaktive Leitfaden Praxisanleitung bieten, der von einer Arbeitsgemeinschaft des Landesverbandes der Hebammen Nordrhein-Westfalen e.V. erarbeitet wurde. Der Leitfaden kann von der Homepage des Landesverbandes der Hebammen NRW heruntergeladen werden.