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28.09.2022 | News Hebammen | Nachrichten

Hebammenverband warnt vor Notstand in der Geburtshilfe

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Der Deutsche Hebammenverband macht angesichts der aktuellen Gesetzes- und Reformvorstöße des Bundesgesundheitsministeriums auf drohende Versorgungsengpässe in der klinischen Geburtshilfe aufmerksam.

Mit einem Brandbrief hat sich der Deutsche Hebammenverband (DHV) am 27. September an die Regierungskoalition gewandt. „Seit Jahren verschärft sich der Notstand in der klinischen Geburtshilfe“, so der Verband. Die seit Januar 2022 geltende Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) und der aktuelle Gesetzesentwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) führten jetzt dazu, dass es Kliniken absehbar unmöglich gemacht werde, Hebammenarbeit bedarfsgerecht einzuplanen und zu refinanzieren.

Regierungsvorhaben gefährden Versorgungsqualität

Seit Januar 2022 regelt die PpUGV, dass Hebammenstellen auf den Pränatal sowie Wochenbettstationen und in der ambulanten Pränatalversorgung nur zu 5 - maximal 10% angerechnet werden, womit ihre Beschäftigung für Kliniken unrentabel sei. Infolgedessen sei die Versorgungssicherheit und -qualität stark eingeschränkt. Obwohl Hebammenvertretungen und Kliniken wiederholt massive Kritik äußerten, sei dies bis heute nicht korrigiert worden. Der Verband erneuerte Mitte September deshalb seine Forderung nach einer vollumfänglichen Anrechnung von Hebammen im Rahmen der PpUGV. Es sei nicht akzeptabel, dass dieses Problem trotz vielfältiger Ansprache vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) weiter ignoriert wird.

Die gleiche Problemlage zeige sich auch beim zweiten Gesetzesentwurf, der die Situation zusätzlich verschärft: Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und die darin enthaltenen Änderungen zum Pflegepersonalbudget hätten dramatische Auswirkungen auf die Finanzierung von Hebammenpersonal im Stationsdienst. Die Umsetzung des Gesetzes in der aktuellen Fassung führe zu einer weiteren Verstärkung des Hebammenmangels in der klinischen Geburtshilfe, der Verschärfung des Mangels an regulärem Pflegepersonal sowie zu einer Gefährdung bislang erfolgreicher geburtshilflicher Stationen. Zudem würde auch die Hebammenausbildung durch die Regelung leiden, da eine Praxisanleitung unter diesen Umständen nicht zu gewährleisten sei.

Politik muss handeln

„Katastrophal“ seien laut DHV auch die von der Regierungskommission erst vor wenigen Wochen vorgestellten Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Pädiatrie und der klinischen Geburtshilfe. Diese hätten ihr Ziel von vornherein verfehlt, weil sie unter Ausschluss fachärztlicher, Hebammen- oder sonstiger Expertise aus der klinischen Geburtshilfe erarbeitet wurden. Die Empfehlungen enthielten zudem keine Vorschläge, wie der Einsatz von genügend Fachkräften in der Geburtshilfe von den Kliniken zukünftig finanziert werden könnten.

Weiterhin verweist der DHV in seinem Brandbrief darauf, dass die Regierungskoalition die Eins-zu-Eins-Betreuung von Frauen unter der Geburt im Koalitionsvertrag fest verankert habe. Tatsächlich aber stünden die aktuellen Initiativen, Gesetzesentwürfe und Verordnungen des BMG diesem Ziel diametral entgegen. Die Versorgung in der klinischen Geburtshilfe, so der Appell des DHV, darf nicht weiter belastet werden. „Wenn die drei obenstehenden Problemfelder nicht gelöst werden”, so der Verband, „drohen uns die verbliebenen Kreißsäle und Stationen wegzubrechen. Das geht vor allem zu Lasten von Frauen, Kindern und Familien in einer der wichtigsten, aber auch verletzlichsten Phase ihres Lebens.“ (jr)

hebammenverband.de

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