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Meilenstein für die Geburtshilfe Hebammenkreißsaal: Ab jetzt gesetzlich verankert

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Der Deutsche Hebammenverband begrüßt den Beschluss des Krankenhausreformgesetzes im Bundestag, der den hebammengeleitenden Kreißsaal erstmals gesetzlich verankert.

Am 17. Oktober 2024 hat der Bundestag den Entwurf für das Krankenhausreformgesetz (KHVVG) verabschiedet. Nach zwei Jahren intensiver Bemühungen von Hebammen, Ärzt*innen, Pflegefachkräften, Elternverbänden, Fachgesellschaften und dem „Bündnis Gute Geburt“ ist ein bedeutender Erfolg erreicht: Der Hebammenkreißsaal wird erstmalig gesetzlich geregelt. Darauf haben sich alle demokratischen Parteien geeinigt. Der Hebammenkreißsaal soll finanziell gefördert und durch eine eigene G-BA-Richtlinie gestützt werden. Dies sei ein erster Schritt zu Stärkung der Geburtshilfe, erklärt die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands, Ulrike Geppert-Orthofer. Damit könne den strukturellen Fehlanreizen in den Kliniken entgegengewirkt und eine passende Versorgung von Mutter und Kind ermöglicht werden.

Zudem wird eine Kommission, an der auch Hebammen beteiligt sind, verbindliche Vorgaben zur Personalabmessung in der klinischen Geburtshilfe erarbeiten. Diese einheitlichen Standards sollen nicht nur eine flächendeckende Eins-zu-Eins-Betreuung sicherstellen, sondern auch die Arbeitsbedingungen verbessern.
www.hebammenverband.de

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Bildnachweise
Hebammen begleiten Schwangere/© Christoph Reichwein / dpa / picture alliance